Bildungsnotstand in Deutschlands Gerichten?

Ob obrigkeitshörig oder realitätsfern, emotional- oder genitalgesteuert - Meinungsbildung in Deutschland funktioniert. Vorzugsweise am gesunden Menschenverstand vorbei.

Galt damals noch für weise, der sagen konnte:
"Ich denke, darum bin ich", so heißt es heutzutage eher:
"Andere denken nicht, und die sind auch."

Dies gilt leider gerade auch im Bereich der Rechtsprechung.

In der Diskussion um das verfassungskonform zu gewährende Existenzminimum treibt die politische Führung ein Possenspiel nach dem anderen und nur wer wachsam hinschaut, vermag zu erkennen, wie langsam aber sicher im Bundestag höchste deutsche Rechtsgüter wie Menschenwürde und Sozialstaatsgebot verhökert werden.

Erschreckend schlicht ist auch die Kritik an der Unkenntnis deutscher Sozialrichter am Grundgesetz. „Herr Z.“ schreibt am 09.12.2012 im Forum von http://www.tacheles-sozialhilfe.de:
"SGB II-Richter, die nicht mit einer eigenen Richter-Vorlage in Karlsruhe vorstellig wurden, haben dann wohl das Grundgesetz nicht verstanden."
tacheles-sozialhilfe.de

Und etwas derber formulierte es „New Order“ in seinem Kommentar, wobei nicht von der Hand zu weisen ist, dass er Recht hat: hatte das Bundessozialgericht noch 2006 und 2007 die Regelleistungen kritiklos durch gewunken, so wurde die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze am 09.02.2010 vom Bundesverfassungsgericht 2010 festgestellt. 1 BvL 1/09

23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R
„Keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistungen (§ 20 Abs. 2 und Abs. 3 SGB II) und in diesem Zusammenhang gegen die aus den Gesetzesmaterialien nachzuvollziehende Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis.“
B 11b AS 1/06 R

16.05.2007 - B 11b AS 27/06 R
Auch die von den Revisionsklägern geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Festlegung der Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts teilt der Senat nicht. Insbesondere konnte sich der Senat nicht davon überzeugen, dass die in § 20 Abs 2 und 3 SGB II gesetzlich festgelegte Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts verfassungswidrig zu niedrig ist.
B 11b AS 27/06 R

Als dann das Bundesverfassungsgericht am 18.07.2012 (Az.: 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) die Asylbewerberleistungen ebenfalls als verfassungswidrig ausurteilten, wurden die Bundestagsabgeordneten erneut abgestraft.

Wo Politik und Justiz versagen, muss Verfassungsschutz wohl vom Volke ausgehen . . .

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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