Bundesmittel für denkmalpflegerische Maßnahmen in Nachrodt und Hemer

Foto: Foto: Die Hoffotografen GmbH

Für die denkmalgerechte Sanierung erhält das Haus Nachrodt in der Hagener Straße im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms IX bis zu 78.800 Euro vom Bund. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2020 beschlossen.

„Es ist großartig, dass der Bund die Sanierung des Hauses bezuschusst – nicht nur, um dieses historisch wertvolle Kulturdenkmal Nachrodts zu erhalten, sondern auch um das Haus der interessierten Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich zu machen“, so die heimische Bundestagsabgeordnete Dagmar Freitag. Haus Nachrodt wurde im Wesentlichen 1790 als klassizistisches Herrenhaus aus Bruchsteinen erbaut und steht seit 1982 unter Denkmalschutz. Seit 2012 kümmert sich Christian von Löbbecke in der Tradition seiner Vorfahren um den sehr aufwendigen Erhalt des Familienbesitzes.

„Herr von Löbbecke hat sich auf Empfehlung der SPD-Nachrodt-Wiblingwerde im Januar mit der Bitte um Unterstützung an mich gewandt, dem ich im Rahmen meiner Möglichkeiten selbstverständlich gerne nachgekommen bin. Nach zahlreichen Telefonaten freue ich mich sehr, dass sich der Einsatz nun gelohnt hat,“ so Dagmar Freitag.

Auch die Ebbergkirche in Hemer profitiert vom Denkmalschutz-Sonderprogramm IX und wird mit Bundesmitteln in Höhe von bis zu 400.000 Euro bezuschusst. Die Kirche wurde bereits 1820 eingeweiht und steht seit 1982 unter Denkmalschutz. „Es freut mich sehr, dass auch die Ebbergkirche Bundesmittel für die denkmalpflegerische Sanierung des Kirchengebäudes erhält und ich hoffe, dass die längst überfälligen Baumängel nun endlich beseitigt werden können", so die heimische Bundestagsabgeordnete, die sich bereits erfolgreich um Bundeszuschüsse für Projekte in Hemer, Menden und Plettenberg eingesetzt hat.

Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm IX beteiligt sich der Bund an der Sanierung von national bedeutsamen Denkmälern in ganz Deutschland. Grundsätzlich können nur Maßnahmen gefördert werden, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Der Bund übernimmt dabei maximal 50% der förderfähigen Kosten. Die förmliche Bescheiderteilung erfolgt nach zuwendungsrechtlicher Prüfung durch die in den Ländern zuständigen Fachbehörden.

Autor:

Dagmar Freitag aus Iserlohn

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