Informationsfreiheit - KDU
Der Märkische Kreis unter Betrugsverdacht?

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Die Vortäuschung falscher Tatsachen in der konkreten Absicht der Vermögensschädigung ist kein Kavaliersdelikt.

Wer eine Fahrkarte kauft, aber nicht abstempelt, ist "kriminell".

Wer einen Ausweis vorlegt, der suggeriert amtlich zu sein, macht sich strafbar.

Gekaufte "Gefälligkeitsgutachten" als rechtskonform auszugeben, um unbeteiligte Dritte finanziell zu beschädigen, halte ich persönlich für höchst kriminell.

(Recherchen eines Bürgerreporters als Einzeltäter.)

Ich frage nach. Zum Mitlesen für jedermann.
Kosten der Unterkunft nach § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag


Betrugsschäden sind berechenbar.

Die angefügte Tabelle vom 27.12.2012 aus dem Kreis Plön veranschaulicht beispielhaft die dramatischen "räuberischen Einsparungen" auf Kosten der Hilfebedürftigen.  

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Aber damit nicht genug.

"Ihr Antrag vom .............2021 auf Kostenübernahme Ihrer Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.01.2020 wird abgelehnt (§ 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 22 Absatz 3 SGB II).

Begründung:
Mit Schreiben vom .............2021 reichten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung des Jahres 2020 ein und beantragten die Übernahme der noch ausstehenden Kosten. Für das Jahr 2020 haben Sie demnach noch eine Nachzahlung in Höhe von 467,98 Euro zu entrichten.

Im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende sind jedoch nur die angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen (§ 22 Absatz 1 SGB II).
Ihre Unterkunftskosten sind bereits seit mindestens 2020 gesenkt worden. so dass eine Übernahme von Nebenkostennachzahlungen nicht greift."

Kommen wir hier kriminellen Machenschaften auf die Spur?

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Weder der Märkische Kreis noch das Jobcenter Märkischer Kreis können sich herausreden von nichts gewusst zu haben. Denn kaum war der erste "Konzept-Entwurf" 2013, durchgewunken, da wurden Rechtmittel eingelegt und die Volltextveröffentlichung eingefordert.

Bereits am 29.09.2019 wurde die Kreisverwaltung Märkischer Kreis in einer IFG-Anfrage klar darauf  hingewiesen: "Bis zum heutigen Tage liegt kein rechtsgültiges Konzept für den Märkischen Kreis vor, sodass die Vorgaben des Kreises lediglich als vorläufig gelten können."
Vorgaben der Kosten der Unterkunft ohne schlüssiges Konzept
Auch fast 6 Jahre nach Einführung des "Konzept-Entwurfes" räumte der Kreis ein, dass die zur Prüfung der Fakten angeforderten erforderlichen Rohdaten nicht vorlägen. Bereits in der Ersten Instanz vor dem Sozialgericht hatte der vorsitzende Richter Lund es nicht für nötig erachtet die Rohdaten einzufordern.

Allein der Hartnäckigkeit und akribischen Fleißarbeit von RA Lars Schulte-Bräucker ist es zu verdanken, dass nunmehr weit über hundert ruhend gestellte Verfahren zugunsten der Mandanten entschieden werden müssen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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