Unter dem Existenzminimum
Die Regelsatzanpassung deckt nicht einmal die Strompreiserhöhungen ab

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Hartz IV: Energieexperten schlagen Alarm - ALG II-Empfängern könnten sich bald Strom nicht mehr leisten

„Berlin - Schlechte Nachrichten gleich zu Jahresbeginn: Der Hartz-IV-Regelsatz steigt 2020 leicht an - die höheren Kosten für Strom kann er dadurch aber nicht abdecken. Wie das Vergleichsportal Check 24 am Neujahrstag mitteilte, müssen alleinstehende Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) im neuen Jahr durchschnittlich 93 Euro mehr für Strom ausgeben, als der Regelsatz dafür vorsieht. „Trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs vergrößert sich die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger“, erklärte der Check-24-Energieexperte Lasse Schmid.“
merkur.de

Wen interessiert schon, was das Bundesverfassungsgericht entscheidet?

Die Bedarfsunterdeckung beim Haushaltsstrom hatte das BVerfG bereits vor Jahren gerügt. Seitdem wurde das Existenzminimum regelmäßig weiter gekürzt.

Auch in der Sanktionsentscheidung 1 BvL 7/16 vom 05.11.2019 wurden Strompreise und Stromanteile in der Regelsatzbemessung thematisiert, allerdings überraschend realitätsnah in Form von Stromsperren.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html

Da muss doch die Frage erlaubt sein, warum es die Bürger interessieren sollte, was die Politik und die Gerichte entscheiden?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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