ZDF Magazin Royale vom 3. Dezember 2021
Fahren ohne Fahrschein: Straftat seit 1935

Der deutsche Rechtsstaat ist gnadenlos und konsequent! Egal ob Diebstahl, Raub, Totschlag, Mord oder Fahren ohne Fahrschein … Ja, wer ohne Fahrschein mit Bus oder Bahn fährt, begeht eine Straftat und wird mit aller Härte des Gesetzes bestraft. Denn kein Ticket bedeutet Geldstrafe, kein Geld für Geldstrafe bedeutet noch mehr Geldstrafe und immer noch kein Geld für mehr Geldstrafe bedeutet KNAST! Und da sitzt man dann im Jahr 2021 wegen eines Scheißgesetzes der Nazis von 1935.

Plädoyer gegen juristische Dummheit

Rund 7000 Menschen müssen pro Jahr ins Gefängnis, weil sie ohne Fahrschein Bus oder Bahn gefahren sind. Das sind 7000 zu viel! Falls ihr Menschen, die wegen eines Bagatelldelikts im Knast sitzen, helfen wollt: Hier geht's zur Initiative #Freiheitsfonds 

§ 265 a StGB     (aus Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1935, Teil I)

Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

Erzwingungshaft - koste es was es wolle

Die Strafe der irregeleiteten Gesetzgeber fällt auf den Steuerzahler zurück.

7000 eingesperrte Schwarzfahrer bedeuten 40 Millionen Haftkosten für den Steuerzahler pro Jahr. 

Eine Spende von 28 Mitarbeitern über 30,00 € x 12 Monate erbrachte 10.080,00 €  um 7 Schwarzfahrern  675 Tage Knast à  150,00 € zu ersparen  = 101.250,00 €)

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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