Fordern & fordern & überfordern

Mit Überforderung bezeichnet man die konkrete Erwartung einer Leistung, die die Person gar nicht erbringen kann.

Zurzeit versendet das Jobcenter Märkischer Kreis wahrscheinlich Hunderte von „Aufforderungen zur Mitwirkung“ in denen die Leistungsberechtigten aufgefordert werden, ihre „Jahresabrechnungen der Energieversorger 2015“ einzureichen. Und nur einige dieser Schreiben realisieren, dass dieses Jahr noch gar nicht abgeschlossen ist. Zumindest in solchen Schreiben heißt es ergänzend: „sobald diese vorliegen.“

Mir selbst wurde mehrere Schreiben vorgelegt, in denen sogar eine Fristsetzung für Dezember festgesetzt war. Angeschriebene reagierten irritiert und verängstigt, weil sie die Sanktionsschikanen des Jobcenters fürchten.

Richtig ist, dass sich die Mitwirkungspflicht nur auf vorliegende Informationen beziehen kann und die Energieversorger (wie auch Vermieter und Arbeitgeber) ihr eigenes Timing für die (Jahres)Abrechnungen haben. Niemand ist in der Pflicht auf eine bevorzugt beschleunigte Sachbearbeitung zu drängen, nur weil das Jobcenter dies fordert.

Zurück bleibt die kritische Anfrage an die Gesetzgebung, warum solche unsinnigen Forderungen nicht unterbunden werden und die Steuergelder für solche sinnentleerten Portokosten nicht von den Geschäftsführern eingefordert werden?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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