Kommunalwahl
Hinweise für Briefwähler zur Stichwahl in Iserlohn

So funktioniert die Briefwahl bei der Stichwahl in Iserlohn. | Foto: Florentine/pixelio.de
  • So funktioniert die Briefwahl bei der Stichwahl in Iserlohn.
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Der Wahlausschuss der Stadt Iserlohn hat das Ergebnis der Kommunalwahlen bestätigt: Am Sonntag, 27. September, wird es zwischen den beiden Bewerbern, die die höchsten Stimmen erhalten haben, Eva Kirchhoff (CDU) und Michael Joithe (Die Iserlohner), eine Stichwahl stattfindet. Auch bei der Wahl des Landrates des Märkischen Kreises wird es am 27. September eine Stichwahl geben zwischen den Bewerbern Marco Voge (CDU) und Volker Schmidt (SPD).

Wahlberechtigt zur Stichwahl sind alle Personen, die bereits für die Wahl am 13. September im Wählerverzeichnis standen. Am 27. September, werden dieselben 64 Wahllokale wie beim ersten Wahlgang eingerichtet. Sie haben wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt, die "alten" behalten ihre Gültigkeit. Wer in seinem Wahllokal wählen möchte und seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann im Wahllokal gegen Vorlage seines Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises seine Stimme abgeben.

Hinweise zur Briefwahl

Wer wie die meisten der Briefwähler zum 13. September in seinem Briefwahlantrag bereits die Zusendung der Wahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragt hat, braucht nichts mehr zu veranlassen. Sollte der Wahlschein nicht ankommen, kann bis zum Tag vor der Wahl, 26. September, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Sollte jemand für die Stichwahl doch keine Briefwahl machen, sondern lieber persönlich im Wahllokal wählen wollen, muss er den gültigen Wahlschein, der mit den erneuten Briefwahlunterlagen zugesandt wird, beim Wahlvorstand vorlegen.
Wer an der Stichwahl des Landrats bzw. des Bürgermeisters bisher noch keinen Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen gestellt hat, kann dies bis Freitag, 25. September, 18 Uhr, persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus am Schillerplatz (Erdgeschoss, Zimmer 028, neben dem Haupteingang) beantragen. Wer möchte, kann auch direkt an Ort und Stelle bereits wählen. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis mittwochs: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Freitag, 25. September: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr.
Die Briefwahlunterlagen können bis zum 23. September, 13 Uhr, auch online beantragt werden unter www.iserlohn.de.

Schriftlich per Post

Der Briefwahlantrag kann zudem schriftlich per Post ans Wahlamt geschickt werden. Dabei dürfen Name, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift nicht vergessen werden. Der Antrag ist zu senden an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn. Wer möchte, kann seinen Antrag auch per E-Mail an briefwahl@iserlohn.de oder per Telefax an die Nummer 02371/2172974 senden.
Die Wahlbriefe können bei der Stadt Iserlohn abgegeben bzw. bis einschließlich am Wahlsonntag, 27. September, 16 Uhr, in einen der Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn eingeworfen werden, und zwar am Rathaus I (Haupteingang Schillerplatz 7 oder Eingang Lange Straße), am Rathaus II (Haupteingang Werner-Jacobi-Platz 12 oder Eingang Nordstraße), beim Bürgerservice Letmathe (Von-der-Kuhlen-Straße 14) sowie beim Bürgerservice Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20 a).
Weitere Informationen erteilt das Wahlamt unter Tel. 02371/217-1182 oder -1183.

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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