Jobcenter Märkischer Kreis - wieder eine rechtswidrige 100% Sanktion überführt

Am 07.11.2016 begleitete ich eine Person als Beistand zum Jobcenter Märkischer Kreis in Iserlohn. Während wir auf dem Flur warteten, wurde ich auf eine junge Frau aufmerksam, die ebenfalls einer Einladung ins Jobcenter gefolgt war. Wir kamen kurz ins Gespräch und als sie erzählte, dass sie bereits im vergangenen Jahr schon einmal zu 100% sanktioniert worden war, gab ich ihr eine Visitenkarte unseres Vereins und ein Infoblättchen.

Unser Termin hatte sich schnell erledigt und als wir aus dem Büro kamen, wartete die Frau noch immer vor dem anderen Büro. Spontan bot ich ihr an den Termin mit ihr gemeinsam wahrzunehmen, was sie aber höflich ablehnte. Wir drängen uns nie auf.

Aber bereits am Folgetag suchte sie uns in unserer Beratung auf und stellte fest, dass es doch besser gewesen wäre, wenn sie in Begleitung den Termin wahrgenommen hätte. Der Sachbearbeiter hatte Sie erneut zu 100% sanktioniert.

Durch anwaltliche Hilfe wurde die rechtswidrige Sanktion zurückgenommen.
klage080

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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