Aus der Abteilung der "bedauerliche Einzelfall":
Jobcenter Wuppertal macht Menschen obdachlos

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Aus unserer Beratungspraxis vom 6.12.2018

Ein etwas älterer Mensch bekommt seit längerem schon Hartz IV-Leistungen. Im April 2017 bekam er von seinem Vermieter ein etwas eigen formuliertes Mieterhöhungsschreiben, die Miete solle ab Mai 2017 um 20 EUR steigen.
(Beleg 3)

Das zuständige Jobcenter wurde über diese Mieterhöhung unverzüglich informiert. Das Jobcenter verlangt nun von dem SGB II-Leistungsbezieher die Vorlage einer Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung. Eine Zustimmung zur Mieterhöhung wurde aber vom Vermieter nie verlangt, ergo kann der Mieter/SGB II-Bezieher diese nicht vorlegen. Dass er diese nicht vorlegen kann, weil nicht vorhanden, wurde dem Jobcenter verschiedentlich kommuniziert.

Was macht nun das Jobcenter:
Es gewährt ab 01.Nov. 2018 die SGB II – Leistungen nur noch vorläufig und zwar OHNE Unterkunftskosten und Heizung.
(Beleg 1)

Der Leistungsberechtigte wendet sich immer wieder, zuletzt am 20. Nov. 2018, an das Jobcenter und erklärt den Vorgang schriftlich.
(Beleg 2)

Eine Reaktion des Jobcenters erfolgt bis heute nicht. Auch wird die Mietzahlung nicht sofort wieder aufgenommen.
Lapidar wird im Leistungsbescheid die Nichtzahlung der Miete damit begründet, dass „die Höhe der der Kosten für die Unterkunft ist zurzeit unklar“.

Tatsächlich ist nichts unklar. Es gab eine Mieterhöhung, über wurde das Jobcenter direkt informiert. Die Mieterhöhung wurde vom Mieter bezahlt. Damit hat er dieser faktisch zugestimmt. Damit ist alles zu 100 % klar!

Genauso klar ist, dass hier RECHTSWIDRIGES Handeln des Jobcenter Wuppertal vorliegt. Selbst wenn die Mieterhöhung für das Jobcenter unklar gewesen wäre, hätten mind. die vorherige Miete und auch die Heizkosten weiter übernommen werden müssen.
Der Klient ist jetzt im zweiten Monat des Nichterhaltes von Unterkunfts- und Heizkosten (Nov. + Dez.2018). Das Jobcenter gefährdet damit seine Existenz und Unterkunft.

Der Vermieter und der Energieversorger werden es natürlich absolut prickelnd finden, keine Miete und keine Kosten für Energie zu erhalten.

Der Vermieter ist befugt und berechtigt nach zwei Monatsmieten fristlos wegen nichtgezahlter Miete zu kündigen, bei Zahlung muss er die fristlose Kündigung zurücknehmen, kann aber ordentlich Kündigen. Der Energieversorger kann bei einem Beitragsrückstand von mehr als 100 EUR und drei Mahnungen auch die Versorgung einstellen.

Diese unverantwortliche und Existenzgefährdende Verwaltungspraxis bekommen wir immer häufiger vom Jobcenter Wuppertal mit. Hier werden alleinstehende Menschen und auch Familien in die Obdachlosigkeit und damit auch in die Verschuldung geschickt. Ein absolut verantwortungsloses und rechtswidriges Verhalten. Eine weitere Folge ist übrigens, dass Hartz IV- Beziehenden der Zugang zum Wohnungsmarkt weiter verunmöglicht wird, denn immer mehr Vermieter vermieten aufgrund dieses verantwortungslosen Umgangs mit Hartz IV-Berechtigten nicht mehr an diese, da sie nicht mehr sicher sein können, dass sie ihre Miete erhalten.

Da kann Jobcenterleiter Thomas Lenz in schönen Stellungnahmen tönen „Wir machen keine Hartz IV – Empfänger obdachlos“, wie er in einer internen Erwiderung auf meine Stellungnahme zu den „Wuppertaler Zuständen“ gesagt hat.

Die Realität widerspricht seinen schönen Reden.

Die Stellungnahme zu den Wuppertaler Zuständen gibt es hier:

Harald Thomé / Tacheles e.V.

Bedauerlicherweise kein Einzelfall

Auch aus dem Märkischen Kreis werden immer mehr Beispiele bekannt, in denen Leistungsberechtigten Existenzsichernde Leistungen entzogen oder vorenthalten werden.  Etliche Jobcentermitarbeiter verweigern gesetzmäßig zustehende Leistungen, lügen und betrügen vor den Sozialgerichten durch falsche Zeugenaussagen und verleumden Leistungsberechtigte vor der Staatsanwaltschaft.

Ich dokumentiere Fallbeispiele und katalogisiere die Wiederholungstäter. 
Es gilt fundierte Fakten zu schaffen, nicht halbherzig Geschichten zu erzählen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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