Nicht genehmigte Ortsabwesenheit
Mann hilft Freundin bei Geburt - Jobcenter Reutlingen kürzt Hartz IV-Leistungen

Mitte Mai 2018 hatte ein Mann beim Jobcenter im Kreis Reutlingen angekündigt, er wolle Ende des Monats zu seiner hochschwangeren Freundin nach Schleswig-Holstein fahren. Das Kind kam am 28.05.2018 zur Welt.

Weil er sich diese Ortsabwesenheit nicht ein zweites Mal in persönlicher Vorsprache habe genehmigen lassen, forderte das Jobcenter eine Rückzahlung von 958,00 Euro.
swr.de
LSG Baden-Württemberg - L 12 AS 1677/19
Sozialgerichts Reutlingen, 24.04.2019

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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