Urteil nach Hammerangriff auf einen Jobcentermitarbeiter aus Nürtingen

(Symbolbild)

Landgericht Stuttgart/Nürtingen. Am 12.03.2020 verurteilte das LG Stuttgart einen 33jährigen Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und 10 Monaten.

Der Täter hatte am 14.11.2019 einen Mitarbeiter des Jobcenters in Nürtingen mit einem 440 Gramm schweren Hammer angegriffen, nachdem ihm am Morgen des Tattages ein Ablehnungsbescheid vom Jobcenter zugegangen war. Wie den Medien zu entnehmen ist, war die Ablehnung mit „fehlender Mitwirkung“ begründet.

Das Landgericht wertet mit seinem Urteil den Hammerangriff als versuchten Mord.

Am ersten Verhandlungstag hatte der Täter ausgesagt, „dass er Horror davor habe, zu arbeiten. Deshalb habe er die Absicht gehabt ins Gefängnis zu kommen - und war deswegen auf seinen Sachbearbeiter losgegangen. Der Sachbearbeiter hatte ihm einen negativen Bescheid ausgestellt, weil der 33-jährige Mann nicht alle nötigen Unterlagen für seinen Hartz-IV-Antrag vorgelegt hatte“
swr

Die Vorsitzende Richterin sagte bei der Urteilsverkündung am Donnerstag, es
könne nicht sein, dass sich Behördenmitarbeiter, die nur ihren Job machten, an
ihrem Arbeitsplatz nicht sicher seien.

Das Urteil entspricht der Forderung des Staatsanwaltes. Der hatte davon
gesprochen, dass der Angeklagte die Tat geplant habe, aber aufgrund einer
Persönlichkeitsstörung vorbelastet sei. Der 33-Jährige hatte im Prozess als Motiv
angeführt, dass er unbedingt in Haft genommen werden wollte. Er will gegen das
Urteil keine Revision einlegen.

Die vollständige Verweigerung von Existenzsichernden Leistungen ist faktisch die Fortsetzung von 100%-Sanktionen mit anderen Mitteln

(Ps. das gewählte Symbolbild zeigt ein Ursache-Wirkung-Prinzip wie es sich in dem künstlich geschaffenen "sozialen Brennpunkt Jobcenter" hundertfach wiederholt. Leider auch im Märkischen Kreis. Der Hintergrundbescheid ist der Fallbeschreibung Klage107 entnommen.)

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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