Warum verweigert die Oberstaatsanwaltschaft in Bamberg die Herausgabe eines Urteils „im Namen des Volkes“ wegen Sozialleistungsbetrug?

In dem Verfahren Az.: 1 Ds 2106 Js 735/12 verurteilte das Amtsgericht Haßfurt am 05.09.2012 Sozialleistungsbezieher wegen Sozialleistungsbetrug.

Katja Kölbl berichtete damals für www.infranken.de unter dem Titel "Hartz-IV-Betrug nach dem "Frauentausch"" über das Verfahren.

Weiterführende Recherchen weckten sowohl Zweifel an der Korrektheit der Ausgangsbescheide des zuständigen Jobcenter Haßberge als auch der Strafmaßfestlegung, die völlig überzogen schien. Es besteht zumindest der begründete Verdacht, dass alle Verfahrensbeteiligten falsch gehandelt haben. Neben dem Fehlverhalten der Jobcenterkunden, stehen Falschberechnungen der Behörde, unzureichende Sachverhaltsaufklärung der Staatsanwaltschaft als auch mit großer Wahrscheinlichkeit ein Fehlurteil des Amtsgericht Haßfurt im Focus.
IFG063

Bereits zweimal wurden Anträge auf Übersendung des anonymisierten Urteils mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt.

Und das obwohl selbst die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.09.2015 Az. 1 BvR 857/15 zur Veröffentlichungspflicht von Urteilen klare Feststellungen getroffen hat.
fragdenstaat.de

Der Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bamberg nimmt auf die Entscheidung des BVerfG ausdrücklich keinen Bezug.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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