Weitere Kürzungen des Existenzminimums verabschiedet

Eine kurze Übersicht im Bundesgesetzblatt vom 26.12.2016 veröffentlicht die Zusammensetzung der neuen Regelsätze.

Erneut zeigt sich, dass die Bundesregierung sich weigert, das Existenzminimum endlich realistisch zu ermitteln, die Preissteigerungen realitätsnah anzupassen und die unterschlagenen Grundbedarfe nach zu regeln.

Diese offene Missachtung der Regelsatz-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts durch das Ministerium für Arbeit und Soziales und den Bundestag und Bundesrat demaskiert die wirkliche Bedrohung des sozialen Friedens in Deutschland.

Langlebige Gebrauchsgüter, Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung und Strompreisentwicklungen werden auch weiterhin nicht angemessen angepasst. Wohl begründete Kritik von mehreren Wohlfahrtsverbänden wird ignoriert

Mit jeder Regelsatzerhöhung seit 2005 sinkt die Kaufkraft der Bedürftigen. Kein Wunder, wenn in weiten Teilen der Gesellschaft der Eindruck entsteht, dass die Regierung breite Teile der Gesellschaft in eine neue Form der Volksversklavung führt. Diese künstlich herbeigeführte Armut ist politisch gewollt. Bösartig und vorsätzlich kriminell.

Wo aber bleibt das Geld? Die Umschichtung der Vermögen in Deutschland ist unabweisbar.

Als besonders tragisch ist dabei zu beobachten, wie bequem und unkritisch viele Medien diesem Possenspiel zuarbeiten, indem sie offensichtliche Desinformationen ungeprüft weiterverbreiten, anstatt lautstark zu protestieren und dem eigentlichen Bildungsauftrag der Presse nachzukommen:
NEIN, es gibt keine Erhöhung der Regelleistungen = Existenzminimum. Die Preissteigerungen im kommenden Jahr werden nicht einmal ansatzweise die Preissteigerungen ausgleichen. Das Existenzminimum wird weiter gekürzt!
Das ist einfache Mathematik.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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