Exclusiv im Ersten: Staatsgewalt
Wenn Polizisten zu Tätern werden

Jeder macht mal Mist. Das Recht Fehler zu machen sei jedem belassen. Es gehört zur charakterlichen Reife eines Menschen eigenes Verhalten zu überdenken, neu zu bewerten und Verantwortung zu übernehmen. Nicht hinnehmbar ist die systematische und Behördeninterne Vertuschung. 

"Jedes Jahr gibt es in Deutschland 2.300 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen gewaltsamer Übergriffe - und die Opfer haben kaum eine Chance auf Aufklärung oder gar Wiedergutmachung. Im Gegenteil: Oft werden sie mit Ermittlungsverfahren überzogen und landen nicht selten selbst auf der Anklagebank."
Exclusiv im Ersten: Staatsgewalt - Wenn Polizisten zu Tätern werden


Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte

Jetzt gibt es erstmals eine aktuelle Studie zu Polizeigewalt: Erstmals werden auch Opfer gehört.    vom Lehrstuhl für Kriminologie der RUB
"Forschungsprogramm des Projekts

"Zum Umfang rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizeibeamt*innen liegen bislang kaum empirisch gesicherte Erkenntnisse vor. Einerseits werden die vorhandenen statistischen Zahlen zur Körperverletzung im Amt, die eine äußerst geringe Anklagequote von etwa 2 % ausweisen, höchst unterschiedlich interpretiert. Die Deutungen reichen von einem hohen Anteil unberechtigter Anzeigen bis hin zur massenhaften rechtswidrigen Privilegierung von Amtsträger*innen. Andererseits gibt es trotz anhaltender öffentlicher Diskussion praktisch keine Studien zum Dunkelfeld dieses Deliktsbereichs, obwohl dieses mutmaßlich eine besondere Struktur aufweist. Vor diesem Hintergrund soll das Forschungsprojekt."

Auch zumindest ein Übergriff der Polizei Hemer wurde für die Studie zur Polizeigewalt eingereicht, weil die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis die geschilderten Vorgänge vertuschen wollte.
Bewaffneter Überfall in der Mittagszeit (Update)

"Am 01.12.2017 wurde mitgeteilt dass „das Einschreiten und die getroffenen Maßnahmen der eingesetzten Beamten als rechtmäßig zu bewerten“ sei. „Insbesondere ergeben sich keinerlei Hinweise, dass die eingesetzten Beamten unverhältnismäßig bzw. nicht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gehandelt hätten.“ (Heiden, Kreisoberverwaltungsrat)"
Ob die Forschungsgruppe wohl zu dem gleichen Ergebnis gekommen ist?

Auch in der Schadensersatzfrage machten die Verantwortlichen kollektiv auf unschuldig.
Wer haftet für Sachbeschädigung bei Übergriffen durch die Polizei?

So geht man nicht mit mündigen Bürgern um.
Ich habe Respekt vor jeder Uniform, die im Schrank hängt, 
aber nicht vor jedem, der eine trägt.

Ein Endbericht zu der Auswertung der Untersuchungen liegt derzeit wohl noch nicht vor. Ich bleibe gespannt.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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