Wissen, was die Behörden wissen – Gesetzesinitiative für ein umfassendes neues Bürgerinformationsgesetz

(netzwerk recherche / jm) Für einen leichteren Zugang zu Behördeninformationen haben die Umweltorganisation Greenpeace, der Journalistenverband netzwerk recherche und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit heute in Berlin ihren gemeinsamen Entwurf für ein neues Bürgerinformationsgesetz vorgestellt. Der Gesetzesvorschlag wird anschließend dem Bundesjustizministerium übergeben. Er bündelt die schon bestehenden Regelungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz und hebt sie auf ein bürgerfreundliches Niveau: Der Gesetzesvorschlag sieht enge Antwortfristen, niedrige Gebühren und eine aktive Informationspflicht für Behörden vor. Zudem würden Restaurants und Lebensmittelgeschäfte zum Aushang der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen verpflichtet.

»Unsere Gesetzesinitiative ist ein Akt zivilgesellschaftlicher Notwehr«, sagt Dr. Manfred Redelfs von Greenpeace. »Bürger werden mit ihren Anfragen von den Behörden viel zu oft als Störenfriede wahrgenommen und mit komplizierten Auskunftsregeln auf Distanz gehalten. Wenn Verwaltung und Politik keine guten Transparenzgesetze auf den Weg bringen, müssen wir es selber tun.«

»Auch Journalisten beißen bei den Behörden immer wieder auf Granit. Die Verwaltung präsentiert sich als verschlossene Auster. Wenn schon Journalisten abgeblockt werden, wie schwierig ist es dann erst für Bürger, Auskünfte zu erhalten?« gibt Markus Grill von netzwerk recherche zu bedenken.

Sven Berger von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit sieht ein einheitliches Gesetz als wichtigen Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung: »Das Informationsrecht in Deutschland ist ein Flickenteppich. Wer informierte Bürger will, muss ihnen auch einfache Möglichkeiten einräumen, an Informationen zu gelangen.«

Das Verbraucherinformationsgesetz steht im kommenden Jahr zur Novellierung an, so dass die Vorschläge für ein Bürgerinformationsgesetz unmittelbar aufgegriffen werden könnten. Nach Auskunft der Initiatoren hat auch das Informationsfreiheitsgesetz, das zum 1. Januar fünf Jahre alt wird, bisher keinen Durchbruch für mehr Behördentransparenz gebracht.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt die Initiative: »Der Entwurf eines umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes ist ein wertvoller Beitrag für die aktuelle Diskussion über mehr Transparenz von Regierungs- und Verwaltungshandeln. Das Nebeneinander verschiedener Informationsansprüche ist äußerst unbefriedigend. Die unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen und Gebühren machen den Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger unnötig kompliziert und erschweren die Arbeit der Behörden. [...] Die vorgeschlagene Zusammenführung und Vereinheitlichung der unterschiedlichen Gesetze halte ich deshalb für sehr sinnvoll.«

Momentan bestehen in Deutschland 29 verschiedene Gesetze zur Informationsfreiheit: nämlich allein auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Hinzu kommen auf Länderebene weitere 11 Informationsfreiheitsgesetze, die inhaltlich teilweise deutlich voneinander abweichen, sowie 15 weitere Landes-Umweltinformationsgesetze. Von einer bürgerfreundlichen einheitlichen Gesetzesgrundlage könnte damit gerade auch der lokale und regionale Bürgerjournalismus deutlich profitieren.

Autor:

Jörg Michael aus Iserlohn

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