Ordnungswidrigkeit Jobcenter Märkischer Kreis
Züchten Volk von Vorbestraften

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Am 14.04.2008 veröffentlichte derwesten einen Artikel unter dem Titel  'Züchten Volk von Vorbestraften'.

In dem Artikel ging es um einen nicht gemeldeten Ferienjob einer 17-jährigen Schülerin, sie sich ein paar Euro für den Führerschein verdienen wollte. Der  angeklagte Vater verdiente damals 800 bis 900 Euro netto im Monat und war auf aufstockende Leistungen von der Arge angewiesen. Diese lagen bei 1.000 Euro pro Monat.

"Was der 41-jährige Familienvater nicht wusste: Das hätte er der Arge mitteilen müssen, der Ferienverdienst wäre der Familie wieder abgezogen worden. Hat er aber nicht, also gab es eine Anzeige wegen Sozialbetrugs. 554,40 Euro soll der Mendener zu Unrecht bezogen haben. "lch habe wirklich nicht gewusst, dass ich den Ferienverdienst meiner Tochter angeben muss. Wäre das so gewesen, hätte ich das selbstverständlich angegeben," beteuerte der 41-Jährige. Richter Festersen war voll und ganz auf der Seite des Mannes: Wissen Sie, was? Ich glaube Ihnen! Ich will, dass Sie fröhlich und erhobenen Hauptes das Gericht verlassen und zu Hause erzählen, dass Sie keine Strafe bekommen haben. Jeder, der Sie dafür verurteilt, müsste sich schämen, zumal lhnen die Arge das Geld längst wieder abgezogen hat."

"Warum er so geurteilt hatte, erklärte Festersen im Anschluss an die Verhandlung: "Wir züchten uns durch diesen Paragraphendschungel bei der Arge ein Volk von Vorbestraften heran. Selbstverständlich solle es denen, die tatsächlich den Staat betrügen, an den Kragen gehen. Aber gleichwohl säßen in seinem Gerichtssaal immer mehr Menschen, die die komplizierten Vorschriften einfach nicht überblicken würden und anstatt Hilfe zu bekommen, sofort angezeigt würden."

Die gesetzlichen Regelungen zur Ferienarbeit wurden zwischenzeitlich geändert, die Haltung der "Sozial-Behörde" nicht.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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