Alptraum Erziehungsheim
Zum dritten Mal Kontaktsperre über Weihnachten

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Inobhutnahme nennt sich das Verfahren, mit dem ein Jugendamt ein Kind kurzfristig aus einer Familie nehmen kann. Das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) regelt das Verfahren. Fast 80.000 Mal passiert das jedes Jahr irgendwie in Deutschland. (Stand 2019)

Dahinter verbergen sich nur allzu oft tragische Schicksale. Aber manche Jugendämter wollen die Kinder nicht wieder herausgeben.

Kindeswohl gegen Cash

Ein Artikel von Dorothes Siems für die WELT vom 29.12.2012 ermutigt zum Nachdenken:
„Das Geschäft mit den Heimkindern“
„Kinder in Deutschland landen häufiger bei Pflegeeltern oder im Heim. Wurden
2005 knapp 26.000 Minderjährige von den Jugendämtern in ihre Obhut
genommen, lag diese Zahl 2014 schon bei mehr als 48.000. Dabei gibt es frappierende Unterschiede zwischen den Bundesländern, stellt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fest, die der „Welt“ vorliegt.“

„In nur zehn Jahren haben sich die staatlichen Ausgaben für solche
Kinderschutzmaßnahmen auf jährlich neun Milliarden Euro fast verdoppelt. IW-Forscherin Marie Möller weist darauf hin, dass die Erziehungshilfe ein staatlich finanzierter Wachstumsmarkt ist, dem es an Transparenz und Kontrolle fehlt. „Es geht um sehr viel Geld, das hier von den Anbietern verdient wird“, sagt die Koautorin der Studie: „Für den Steuerzahler ist es wichtig, zu wissen, wie mit dem Geld umgegangen wird.“
Die Ausgaben für den Kinderschutz variieren zwischen den einzelnen Bundesländern stark. Während Baden-Württemberg und Bayern im Durchschnitt für jeden unter 18- Jährigen jährlich rund 300 Euro aufwenden, liegt der Wert beim Spitzenreiter Bremen mit fast 1200 Euro viermal so hoch. Hoch sind die Kosten auch in Hamburg mit durchschnittlich 810 Euro pro Kind. Es folgen das Saarland (744 Euro) und Berlin (707 Euro). Eklatant sind die “ www.welt.de

Jugendamt Plettenberg

Am 09.10.2018 wurde einer alleinerziehenden Mutter ihr damals grade mal 9jähriges Kind mit Polizeigewalt entzogen. Das Jugendamt nennt es Inobhutnahme – die Mutter nennt es Kindesentführung. Warten wir noch ein paar Jahre ab wie der Junge es rückblickend nennen wird.

In einem Schreiben der „Stadt Plettenberg - Der Bürgermeister“ vom 24.10.2018 ist zu gelesen:

„das Jugendamt Plettenberg gewährt ab dem 09.10.2018 Ihrem o.g. unterhaltsberechtigten Sohn Jugendhilfe ab dem 09.10.2018 und Hilfe zur Erziehung ab dem 23.10.2018 nach dem SGB VIII.
Die Kosten betragen monatlich ca. 5.000,-- Euro.
An den entstehenden Kosten sind unterhaltspflichtige Personen entsprechend den Bestimmungen des § 10 SGB VIII nach Maßgabe der §§ 91 bis 97 a SGB VIII zu beteiligen.“

Gemessen am (fehlenden) Nutzen für das Kind und die Mutter, ist nachzuforschen ob hier nicht eher Steuerverschwendung vorliegt.

 3 Mon 2018  15.000,00 €
12 Mon 2019 60.000,00 €
12 Mon 2020 60.000,00 €
12 Mon 2021 60.000,00 €
               ca.        195.000,00 €

Die Deklaration „Ausgaben für den Kinderschutz“ hätten als Unterstützungsbudget gewiss besser genutzt werden können, als für die von Mutter und Sohn benannte Inhaftierung.

Bergische Diakonie Aprath, Wülfrath

Suchmaschine: Bergische Diakonie:
https://www.bergische-diakonie.de
„So, wie du bist. Das, was du brauchst. Erfahren und kompetent engagieren sich 1.900 Mitarbeitende und 580 Ehrenamtliche für die sozialen Fragen der Menschen“

Dies wird zu überprüfen sein. Als kirchlicher Träger dürfte die Kenntnis 1. Könige 3, Vers 16 ff vorausgesetzt werden. Dort steht die Geschichte vom salomonischen Urteil.

Was versteht man unter dem salomonischen Urteil?
Wenn ein König ein weises Urteil spricht. Ein lebenskluger Richterspruch über das Leben eines Kindes macht König Salomo zur Legende. Seine umsichtige Prozessführung geht als salomonisches Urteil in die Rechtsgeschichte ein.

Als Entscheidungsgrundlage in jenem Fall stützte sich Salomo auf das natürliche mütterliche Schutzverhalten einer gesunden Mutter-Kind-Bindung.

Der Vorwurf der Kindeswohlgefährdung wiegt schwerwiegend. Aber wer gefährdet hier das Wohl des Kindes?

- gewaltsame (nicht einvernehmliche) Entführung aus der Wohnung
- Entfremdung von der Mutter und weiteren Familie
-   psychische Dauerbelastung durch ununterbrochene Sorge um den Sohn
- Kontaktsperren, Besuchsverbot
- und Telefonverbot selbst an Weihnachten
- der Junge ist eingeschüchtert und weiß sich hilflos ausgeliefert
- im Hilfeplangespräch äußert es regelmäßig, dass er nach Hause will

Im Gespräch mit der Mutter gibt sie mir ein Telefonat mit der Vormünderin sinngemäß wieder:

„Vor Weihnachten werde ich meinen Jungen also nicht hören und der wird seine Mutter auch nicht hören?“
„Also von mir aus nicht. Ich weiß ja nicht, ob Sie sonst mit ihm telefonieren . . .“
„Es geht aber um Kindeswohl.“
„Ja. Ich vermute sowieso, dass sie die ganze Zeit schon mit ihm telefonieren . . . also . . .

Weihnachtsgrüße an ein "inhaftiertes Heimkind" in Wülfrath

Meine persönlichen Versuche zumindest Telefonkontakt zu Weihnachten zu ermöglichen, blieben seitens der Bergischen Diakonie Aprath unbeachtet. Vielleicht wird mein Beitrag gelesen und weiterverlinkt.

Ich möchte mich für die Mutter und ihren Sohn einsetzen, alles andere sind Kollateralschäden. Dieser Beitrag ist mein Weihnachtsgeschenk an die beiden.

Erste knappe weiterführende Recherchen führten bereits zu weiteren Skandalen-Einrichtungen wie dem Kinder Erholungsheim Brilon Möhneburg , Frau Selter und den Haasenburg-Heimen, ein Kinderheim in Brandenburg.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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