Erst einmal für 14 Tage
Besuchsverbot im Bethanien-Krankenhaus Iserlohn

Hier nun auch: Besuchsverbot im Ev. Bethanien-Krankenhaus Iserlohn. Foto: AGAPLESION
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Ab dem 29. Januar gilt nun auch Besuchsverbot im Bethanien-Krankenhaus Iserlohn.
„Unser Ziel ist es, die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten, um so zum einen unsere Patienten, aber natürlich auch unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, damit wir den Klinikbetrieb aufrecht erhalten können“, so Tine Droste, Mitarbeiterin der Unternehmenskommunikation  des Krankenhauses.
Abweichungen von dieser Regelung sind mit dem zuständigen Personal zu vereinbaren.
Besonders kritische medizinische Fälle sowie Palliativsituationen sind davon ausgenommen.
Im Kreißsaal ist weiterhin eine Begleitperson (3G+) zulässig. Die 3G+ Regelung gilt ebenfalls für medizinisch notwendige Begleitpersonen sowie Begleitpersonen von Kindern.

Diese Regelung gilt vorerst für die nächsten 14 Tage.

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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