Jobcenter Märkischer Kreis: weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt

Unter Vorsitz von Richter zur Nieden wurde am 26.11.2015 erneut beim Amtsgericht Iserlohn in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (Az.18 OWI-673 Js 1236/15: ) verhandelt.

Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte gegen eine Kundin eine Bußgeldforderung in Höhe von 52,00 € verfügt, gegen die sie sich rechtlich zur Wehr setzte. Der Vorwurf lautete, die Frau sei einer Meldepflicht nicht nachgekommen und habe Einkommen verspätet gemeldet. Dabei ging es um den Zugang einer erwarteten Unterhaltszahlung in Höhe von 344,81 €.

Zur Sachaufklärung war ausdrücklich die zuständige Sachbearbeiterin Frau K. aus der Jobcenterfiliale Werdohl als Zeugin geladen worden. Sie erschien jedoch nicht. Sie hatte sich abgemeldet.

Nach der kurzen Aufnahme der Personalien trug der Verteidiger RA Lars Schulte-Bräucker vor, dass die Frau sehr wohl ihrer Meldepflicht nachgekommen war. Nach eigener Aussage hatte sie am 06.10.2014 die Mitteilung persönlich in den Hausbriefkasten des Jobcenter Neuenrade eingeworfen. Damit war sie ihrer Mitwirkungspflicht rechtzeitig nachgekommen.

Der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 06. Mai 2015 des Jobcenters war jedoch in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, sodass in der Zwischenzeit Widerspruch und auch Klage eingereicht werden musste. Nach Aussage des Verteidigers war das Jobcenter sogar bereits im April vorsorglich auf die künftigen Ansprüche aufmerksam gemacht worden.

Auch die Höhe des Bußgeldes für die erhobenen Vorwürfe sei völlig unverhältnismäßig.

„Der Bußgeldbescheid ist nicht so ganz geglückt. Die Begründung ist nicht nachvollziehbar“ merkte Richter zur Nieden an.

Nach einer Verhandlungsdauer von ca. sieben oder acht Minuten wurde das Verfahren nach OWiG § 47, 2 eingestellt.

Richter zur Nieden stellte knapp fest: „Ich gehe von einem geringen Verschulden aus, wenn es überhaupt eins gibt.“

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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