Schutzmaßnahme
Maskenpflicht gilt wieder in Iserlohn und Letmathe

In Iserlohn und Letmathe gilt wieder eine Maskenpflicht. | Foto: Köhring
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Die Maskenpflicht gilt ab heute, 4. November, wieder in den Innenstadtbereichen von Iserlohn und Letmathe.

Die bisherige Regelung des Märkischen Kreises hatte mit der neuen Coronaschutzverordnung, die seit dem 2. November in Kraft ist, ihre Gültigkeit verloren. Der Kreis hatte es daraufhin den Kommunen selbst überlassen, wie sie weiter verfahren wollen. Angesichts der zunehmenden Infektionszahlen hat der Verwaltungsvorstand unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Joithe am gestrigen Dienstag entschieden, dass die Stadt Iserlohn eine eigene Verfügung zur Maskenpflicht erlässt. Mit der Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises ebenfalls am gestrigen Dienstag tritt diese Verfügung heute in Kraft.

Zeitliche Einschränkung

Danach gilt die Maskenpflicht in denselben Innenstadtbereichen wie bisher. In Iserlohn gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Bereich der engeren Innenstadt, begrenzt von den Straßen Theodor-Heuss-Ring, An der Isenburg, Konrad-Adenauer-Ring, Hohler Weg und Kurt-Schumacher-Ring. In Letmathe greift die Maskenpflicht in den Bereichen der Hagener Straße sowie den Straßen zum Volksgarten, Reinickendorfer Straße, Friedensstraße, Marienstraße und Marktstraße jeweils zwischen Hagener Straße und Overwegstraße. Neu ist die zeitliche Einschränkung von jeweils täglich 8 bis 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten gilt die Maskenpflicht nicht.

Keine Ausweitung

Der Verwaltungsvorstand hatte auch diskutiert, ob weitere stark frequentierte Bereiche wie zum Beispiel das Naherholungsgebiet Seilersee oder der Volksgarten Letmathe in die Maskenpflicht einbezogen werden sollten. "Wir haben uns letztlich dagegen entschieden", erklärt Joithe. "Wir sind uns sehr bewusst, dass die neue Schutzverordnung weitere erhebliche Einschränkungen für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt. Insbesondere das Schließen der Gastronomiebetriebe und Sporteinrichtungen bedeutet einen erheblichen Eingriff in unser aller Freizeitverhalten. Eine Maskenpflicht in diesen Bereichen würde dies noch verschärfen."
Umso eindringlicher appelliert Joithe an die Einsicht und die Solidarität aller: "Nur wenn wir uns an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln halten, können wir verhindern, dass sich die Lage in Iserlohn weiter verschärft und weitergehende Einschränkungen notwendig werden."

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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