Steuerfreie Ferienjobs

Die Sommerferien und Semesterferien sind für viele Schülerinnen, Schüler und Studierende die schönste Zeit im Jahr. Urlaub, Erholung und Freunde treffen stehen auf dem Programm. Viele nutzen die freie Zeit aber auch dazu, ihr Taschengeld aufzubessern.

Eberhard Vogelsmeier, Leiter des Finanzamts Iserlohn, empfiehlt ihnen, ein paar steuerliche Hinweise zu beachten. “Die Regelungen sind ganz unkompliziert und sollten niemanden von seinem Job abhalten. Denn die allermeisten Ferienjobber zahlen letztlich überhaupt keine Steuern.“ Sie müssen ihrem Arbeitgeber grundsätzlich ihre Steuer-Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, mitteilen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale, z. B. Steuerklasse und Religion, elektronisch abrufen.
Behält der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer ein, können sich die Ferienjobber diese nach Ablauf des Kalenderjahres mit einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückholen. „Bei einem Bruttoarbeitslohn von bis zu 11.822 Euro im Jahr 2016 fällt z.B. in der Steuerklasse I, also für Ledige, gar keine Lohnsteuer an“, so Vogelsmeier.

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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