Fußball-Klasseneinteilungen sowie Auf- und Abstieg

Der Verbandsfußball-Ausschuss des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen hat folgende neue Klasseneinteilungen beschlossen. Hier die Spielklassen, in denen heimische Vereine spielen

Westfalenliga Staffel 2 (Staffelleiter Alfred Link):

1. DSC Wanne-Eickel
2. FC Borussia Dröschede (Aufsteiger LL2)
3. SV 10 Hohenlimburg (Aufsteiger LL2)
4. TuS Erndtebrück II (Aufsteiger LL2)
5. TuS Eving-Lindenhorst
6. BV Westfalia Wickede
7. SW Wattenscheid 08 (Aufsteiger LL3)
8. FC Brünninghausen
9. SV Zweckel (Aufsteiger LL3)
10. Mengede 08/20 (Aufsteiger LL3)
11. SC Hassel (Aufsteiger LL4)
12. SpVg. Holzwickede (Aufsteiger LL 5)
13. ASC Aplerbeck 09 Dortmund
14. 1. FC Kaan-Marienborn 07
15. DJK TuS Hordel
16. SuS Langscheid/Enkhausen

Landesliga Staffel 2

1. SuS Niederschelden (Aufsteiger BL 6)
2. SF Siegen II
3. FC Lennestadt (Aufsteiger BL 7)
4. SV Rot-Weiß Horn (aus LL5)
5. FSV Werdohl (Absteiger WL 2)
6. TSV Weißtal
7. SF Oestrich-Iserlohn (Absteiger WL 2)
8. SG Finnentrop-Bamenohl
9. Rot-Weiß Hünsborn
10. SC Hennen
11. RW Erlinghausen (Aufsteiger BL 5)
12. SSV Meschede (aus LL5)
13. SpVg Olpe (Absteiger WL 2)
14. SC Neheim (aus LL5)
15. SuS Bad Westernkotten (aus LL5)
16. SV Rothemühle

Bezirksliga Staffel 6

1. SC Obersprockhövel (aus BL 14)
2. TuS Hattingen (aus BL 14)
3. TSG Herdecke (aus BL 14)
4. Hedefspor Hattingen (aus BL 14)
5. VTS Iserlohn
6. TuS Stöcken Dahlerbrück (Kreis Lüdenscheid)
7. EtuS Schwerte (aus BL 14)
8. FSV Gevelsberg (aus BL 14)
9. VfL Schwerte 19/21 (Absteiger LL 2)
10. SG Hemer (Absteiger LL 2)
11. DJK VfK Iserlohn
12. TuS Ennepetal 1911 II (aus BL 14)
13. TuS Wengern (aus BL 14)
14. VfB Schwelm (aus BL 14)
15. SpVg. SW Breckerfeld (Kreis Hagen)
16. SSV Kalthof (Kreis Iserlohn)
17. Geisecker SV (aus BL 14)
18. TSV Fichte Hagen (Kreis Hagen)

Bezirksliga Staffel 7

1. DJK Westf. Soest
2. SV Neubeckum (Kreis Beckum)
3. SF SW Ostinghausen (Kreis Soest)
4. SV Langschede (Kreis Unna-Hamm)
5. Westfalen Liesborn (aus BL 4)
6. Warendorfer Sportunion
7. BSV Menden (Absteiger LL 2)
8. Ahlener SG
9. SG Oestinghausen (Absteiger LL 5)
10. TuS Lohauserholz (Kreis Unna-Hamm)
11. TuS Wickede
12. SVF Herringen
13. SV Westfalia Rhynern II (Absteiger LL 5)
14. TuS Wiescherhöfen (Unna-Hamm)
15. SV Hilbeck
16. TuS Holzen-Sommerberg (Kreis Iserlohn)
17. I.G. Bönen/TSC Hamm (Kreis Unna-Hamm)
18. RW Ahlen II (zurückgezogen)

Nachstehend auch die beschlossenen Auf- und Absteigsregelungen:

Westfalenliga
Aufstieg:
1. Der Meister jeder Staffel steigt zur Oberliga auf.
2. Sollte die Anzahl von 18 Mannschaften der Oberliga nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten jeder Staffel bei einem freien Platz ein Entscheidungsspiel um einen zusätzlichen Aufsteiger in die Oberliga aus. Gespielt wird gemäß § 55 (5) SpO/WFLV im K.O.-System. Bei zwei freien Plätzen steigen beide Tabellenzweiten jeder Staffel in die Oberliga auf.
3. Aus der Westfalenliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht in die Oberliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
4. Trifft der in Nr. 3 genannte Fall auf die erstplatzierten Mannschaften der Westfalenliga zu, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften (bis maximal Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffel über. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierten Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht verzichten.
Abstieg:
1. Die drei Tabellenletzten jeder Staffel steigen zur Landesliga ab.
2. In der Staffel mit 15 Mannschaften steigen die zwei Tabellenletzten zur Landesliga ab und in der Staffel mit 17 oder mehr Mannschaften steigen die vier Tabellenletzten zur Landesliga ab.
3. Sollte eine erste Mannschaft in die Westfalenliga durch Abstieg oder Lizenzentzug eingruppiert werden, wird eine dortige zweite Mannschaft automatisch in die nächst niedrigere Spielklasse eingruppiert.
Landesliga
Aufstieg:
1. Der Meister jeder Staffel steigt zur Westfalenliga auf.
2. Sollte die Anzahl von 32 Mannschaften der Westfalenliga nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten der Landesliga Entscheidungsspiele um die freien Plätze aus. Gespielt wird nach vorheriger Auslosung der Spielpaarungen gemäß § 55 (5) SpO/WFLV im K.O.-System.
3. Aus der Landesliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht in die Westfalenliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
4. Trifft der in Nr. 3 genannte Fall auf die erstplatzierten Mannschaften der Landesliga zu, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften (bis maximal Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffel über. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierten Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht verzichten.
Abstieg:
1. Die drei Tabellenletzten jeder Staffel steigen zur Bezirksliga ab.
2. In den Staffeln mit 15 Mannschaften steigen die zwei Tabellenletzten zur Bezirksliga ab und in den Staffeln mit 17 oder mehr Mannschaften steigen die vier Tabellenletzten zur Bezirksliga ab.
3. Sollte eine erste Mannschaft in die Landesliga durch Abstieg oder Lizenzentzug eingruppiert werden, wird eine dortige zweite
Mannschaft automatisch in die nächst niedrigere Spielklasse eingruppiert.
Bezirksliga
Aufstieg:
1. Der Meister jeder Staffel steigt zur Landesliga auf.
2. Sollte die Anzahl von 64 Mannschaften der Landesliga nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten der Bezirksliga Entscheidungsspiele um die freien Plätze aus. Gespielt wird nach vorheriger Auslosung der Spielpaarungen gemäß § 55 (5) SpO/WFLV im K.O.-System.
3. Aus der Bezirksliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht in die Landesliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
4. Trifft der in Nr. 3 genannte Fall auf die erstplatzierten Mannschaften der Bezirksliga zu, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften (bis maximal Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffel über. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierten Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht verzichten.
Abstieg:
1. Die vier Tabellenletzten jeder Staffel steigen zur Kreisliga A ab.
Aufstieg zur Bezirksliga
1. Je drei Aufsteiger stellen die Kreise Bochum, Dortmund und Recklinghausen.
2. Je zwei Aufsteiger stellen die Kreise Ahaus-Coesfeld, Bielefeld, Gelsenkirchen, Hagen, Münster-Warendorf, Siegen-Wittgenstein und Unna-Hamm.
3. Je einen Aufsteiger stellen die übrigen Kreise.
Zusatz (gilt für sämtliche überkreisliche Herrenstaffeln)
Unter Ausnutzung von § 41 (3) und § 55 (5) SpO/WFLV wird verbindlich festgelegt, dass bei Punktegleichheit die Tordifferenz entscheidend ist. Bei gleicher Tordifferenz entscheidet die Anzahl der geschossenen Tore.
Bei Verzicht oder Nichtzulassung eines Aufsteigers oder Teilnehmers an Entscheidungsspielen nimmt die nächstplatzierte, aufstiegsbereite und zugelassene Mannschaft (Oberliga bis Tabellenplatz 4, Westfalen- bis Bezirksliga bis Tabellenplatz 3) der jeweiligen Staffel deren Platz ein. § 6 DFB/SpO ist zu beachten.

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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