Barfuß am Steuer?

Das heiße Sommerwetter verleitet viele Autofahrer, beim Fahren die Schuhe auszuziehen oder überhaupt nur Flip-Flop-Schlappen zu tragen.
Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) fahren vor allem Frauen oft barfuß, mit Pantoletten oder Schuhen, die hinten offenen sind. Das mag zwar angenehm und erfrischend sein, doch bei einer Gefahrenbremsung kann das zu fatalen Folgen führen. Denn allzu leicht rutscht der Fuß vom Pedal ab.
Außerdem ist es schwierig, ohne Schuhe den zum Bremsen nötigen Pedaldruck zu erreichen. Allerdings haben verschiedene Gerichte entschieden, dass dieses Verhalten nur dann mit Bußgeld geahndet werden kann, wenn es zum Unfall geführt hat.
Spärliche Oberbekleidung bei offenem Fenster, Cabrio fahren ohne Kopfbedeckung und Ähnliches kann zu Erkältungen, steifem Nacken oder Sonnenstich führen. Bei ungeeignetem Schuhwerk sieht das anders aus.
Zwar darf die Polizei das nicht direkt beanstanden. Ein Fahrer ohne Schuhe erfüllt auch nicht den Tatbestand des „ungeeigneten Fahrzeugführers“ (nach StVO). Aber Gerichte - so ein Sprecher des KS - beurteilen dies als „unvereinbar mit den Pflichten eines sorgfältigen Autofahrers“. Die Folge ist, dass bei einem Unfall trotzdem Bußgeld oder Geldstrafe verhängt werden können, ganz abgesehen von der zivilrechtlichen Verantwortung, die auf den Autofahrer zukommen kann.
In seiner bisherigen Laufbahn musste Dietmar Boronowski, Sprecher der Iserlohner Polizei, allerdings noch keinen Barfuß-Sünder dingfest machen: „Wenn ich zu einem Unfall gerufen werde und einer der Fahrer steht barfuß vor mir, würde ich schon mal nachfragen. Wenn es so sein sollte, dass sich die Schlappe unter dem Pedal verfangen hätte, würde ich es auch im Unfallbericht notieren. Doch dass dies in den letzten 35 Jahren in Iserlohn tatsächlich eine Unfallursache war, ist mir nicht bekannt.“

Autor:

Melanie Giese aus Recklinghausen

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