Hartz IV-Rebellin Hannemann: Sanktionspraxis verstößt gegen Menschenwürde

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Endlich redet einmal jemand Klartext. Als langjährige Mitarbeiterin hatte Inge Hannemann jahrelang beobachten können, wie Gesetz und Umsetzung in den Jobcentern auseinanderklaffen, und wie Medienpropaganda und Lebenswirklichkeit Betroffener einander abstoßen.
www.berliner-umschau.de

Sicher, es ist lange her, dass ich George Orwell gelesen habe. 1984. Diese totale Überwachung, die es nirgendwo gibt, und die heute wieder überall sichtbar wird. Die Welt der Lügen und der Täuschung. Und dann kommt die Bundesagentur für Arbeit mit ihren jüngsten Skandalen und will die Glaubwürdigkeit von Frau Hannemann untergraben . . .

Das Ministerium für Wahrheit nach Orwell

„Ministerium für Wahrheit (Miniwahr): Dieses Ministerium befasst sich mit der Vergangenheit beziehungsweise mit deren ständiger Manipulation. Sämtliche Bücher, Filme, Schriften, Zeitungen, Tonaufnahmen etc. aus vergangener Zeit werden hier ständig revidiert und an die aktuelle Linie der Partei angepasst, sodass laut allen Aufzeichnungen, die existieren, die Partei immer recht hat und immer recht gehabt hat.

„Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten –, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit.”"
de.wikipedia.org

Inge Hannemann über Sanktionen und Praktiken in Jobcentern

Folgt man den Ausführungen von Frau Hannemann, so gibt es sehr wohl Tausende Jobcenter-Mitarbeiter, die still aufbegehren, aber doch schweigen. Es gibt also doch ein Sanktionsranking bei Sachgebietsleitern. Es gibt das Sanktionieren bis in die Obdachlosigkeit, die sinnlosen Ein-Euro-Jobs und nutzlose Trainingsmaßnahmen, die den Steuerzahler Millionen kosten.

Erfahrungen im Märkischen Kreis

Wer aber nun meint Hamburg und Nürnberg seien weit weg, der mag die Dokumentationen aus dem Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis mitlesen. Die Berichterstattung auf www.beispielklagen.de ist bestmöglich recherchiert und nachprüfbar.

Dass das Sanktionieren auf „Deubel komm raus“ auch beim Jobcenter MK trotz der öffentlichen Schelte der aktuellen Berichterstattung weitergeführt wird, mag ein Hinweis auf ein noch laufendes Verfahren aus der letzten Woche zeigen. Unter dem Vorwurf der Nichtbewerbung wird ein Bußgeld von 3mal 103,50 € angekündigt und vollstreckt. Den Vermittlungsvorschlag hat die Person nach eigener Aussage nie erhalten und hat dies dem Jobcenter Märkischer Kreis auch zeitnah mitgeteilt.

In der Begründung heißt es trotzdem (Textbaustein):
„Dieses Angebot war unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und persönlichen Verhältnissen zumutbar.
Sie haben trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen diese Beschäftigung nicht aufgenommen.
Sie haben trotz Aufforderung keine Gründe angegeben, die Ihr Verhalten erklären und als wichtige Gründe im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt werden können.
Für die Zeit vom 1. August 2013 bis 31. Oktober 2013 (Minderungszeitraum) wird eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in Höhe des lhnen zustehenden Gesamtbetrags, festgestellt (§ 31 Absatz ? Nummer 2 in Verbindung mit § 31a Absatz I und § 31 b SGB Il).

310,50 € oder 610 DM Bußgeld dafür, dass sich jemand nicht bei einer Zeitarbeitsfirma beworben hat, für die er kein Stellenangebot erhalten hat!

Das Beispiel zeigt, was Inge Hannemann meint.

Und dann ist da die Familie, die seit 8 Wochen ohne Strom da steht. Die Energie-Abrechnungen stimmten nicht, die Verbräuche passen nicht zu den vorgehaltenen Geräten, die Abschlagsforderungen sind astronomisch. Und als der Strom abgeklemmt wurde, war plötzlich auch die Keller- und Flurbeleuchtung aus. Helfen wollte der Familie keiner. Gucken schon. Das Jobcenter MK entsandte sogar den Ermittlungsdienst und machte wochenlang - nichts. Jetzt entscheidet das Sozialgericht. Aber Strom gibt es trotzdem bis heute nicht. Wer braucht schon einen Kühlschrank bei Temperaturen über 30°?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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