Immer mehr Jobcenter sanktionieren rechtswidrig

Wie der Donaukurier am 11.07.2015 berichtete sind immer mehr Widersprüche von Hartz IV-Empfängern gegen Strafmaßnahmen der Jobcenter erfolgreich.

„2014 habe es 56.716 erfolgreiche Widersprüche gegeben, ihre Quote sei von 36,5 auf 37,4 Prozent gestiegen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland der Mediengruppe Madsack unter Berufung auf eine Aufstellung der Bundesregierung. Gerichte gaben demnach im vergangenen Jahr 41,1 Prozent der 6370 Klagen gegen Sanktionen teilweise oder ganz statt.“
donaukurier.de

Was bedeutet das?

56.716 erfolgreiche Widersprüche gegen Sanktionen bei einer Erfolgs-Quote von 37,4 %. Das wären nur 155.386 Widersprüche insgesamt.

Aber von den 98.670 abgewiesenen Widersprüchen wagen nur noch 6370 Leistungsberechtigte den Schritt der Klage. 2618 Personen klagten mit Erfolg.

Bei nur 59.334 von 155.386 erfolgreiche Leistungsberechtigte ergeben rechnerisch eine Erfolgsquote von insgesamt 38 % . Nur 6,57 % wagen die Klage vor dem Sozialgericht. Und das bei einer Chance von 41,1 %.

Die Bundesagentur für Arbeit benennt regelmäßig die Zahl der jährlich verhängten Sanktionen. Das waren mehr als 1 Million pro Jahr. Die BA profitiert davon, dass noch immer 845.000 Betroffene ihre Sanktionen tief unter das verfassungsrechtlich zu schützende Existenzminimum widerstandslos hinnehmen.

Möglicherweise könnte man mit Hilfe kompetenter Sozialrechtanwälte die Erfolgsquote potenzieren:
1 Million Sanktionen - davon 411.000 rechtswidrig?

Wer hat so ein Gesetz gemacht?

Schwerwiegende Rechtsverletzung contra Bagatelldelikt

Während eine Vielzahl von Jobcenter-Mitarbeitern unbarmherzig und offensichtlich gewissenlos nicht davor zurückschrecken auch rechtswidrige Sanktionen zu vollstrecken, und dabei Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker in einer Person sind, sind die überwiegenden Vorwürfe absolute Bagatelldelikte: Termine nicht wahrgenommen.

"Dem Redaktionsnetzwerk zufolge büßten Hartz-IV-Bezieher in den
vergangenen sieben Jahren rund 1,5 Milliarden Euro wegen Sanktionen
ein. 2014 bekamen die Betroffenen im Schnitt 107 Euro weniger - die
Sanktionen machten 182 Millionen Euro aus. Derzeit liegt der Hartz-IVRegelsatz
für Alleinstehende bei monatlich 399 Euro. Sofern
Leistungsbezieher Auflagen der Jobcenter ablehnen, können Sanktionen
verhängt werden. Bis zum Alter von 25 Jahren unterliegen Berechtigte
verschärften Strafmaßnahmen."

rponline. de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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