Jobcenter MK kapituliert - Hausverbot im Jobcenter rechtlich nicht haltbar

Am 04.05.2016 erschien hier ein erster Bericht: Ein Jahr Hausverbot im Jobcenter Märkischer Kreis wegen eines Fotos.

Der stellvertretende Geschäftsführer Reinhold Quenkert hatte versucht ein Machtwort zu sprechen und einem Vereinsmitglied von aufRECHT e.V. Vorhaltungen gemacht und damit für den Beistand ein einjähriges Hausverbot zu begründen versucht.

De fac­to ging es wohl darum die konkrete Unterstützung Erwerbsloser durch Beistände zu unterlaufen. Denn für eine "Gefährdung der Mitarbeiter" gab es keinerlei Hinweise.

Nach drei Monaten ist der Spuk vorbei. Am 12.07.2016 unterschreibt Quenkert einen Abhilfebescheid und sagt zu auch die Anwaltskosten übernehmen zu wollen. Steuergelder, die von vorherein vermeidbar waren.
klage074

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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