Lügen, strafen, unterdrücken – Jobcenter verklagt Antenne Hessen wegen kritischer Berichterstattung

Vor dem Landgericht Kassel wird am 06.12.2013 um 09:15 Uhr (Raum C 023) eine Klage des Jobcenter Werra Meißner gegen Antenne Hessen verhandelt. Mit der Klage soll eine Unterlassungsanordnung in Höhe von 25.000,00 EUR soll gegen die Antenne Mediengesellschaft und den Journalisten Fabian Presler erwirkt werden. Als Grund für die Unterlassung wird die angebliche Identifizierbarkeit der Jobcenter-Mitarbeiterin betitelt.
Die Verhandlung ist öffentlich. Die zahlreiche Teilnahme von Pressevertretern und Prozessbeobachtern ist ausdrücklich erwünscht.

Jobcenter-Test

„Antenne Hessen berichtete genau vor einem Jahr über die Missstände in dem Jobcenter Witzenhausen und verfasste hierzu einen Pressebericht. Im Rahmen eines Tests von Jobcentern und deren Mitarbeiter in ganz Deutschland, stach dieses besonders hervor! Die getestete Mitarbeiterin und die Behörde selber, fühlten sich nun von der Berichterstattung und dem Ergebnis des Tests “in ihrer Würde verletzt” und erstatten Anzeige gegen den hessischen Radiosender und dessen Geschäftsführer. Nun geht es vor das Landgericht, wo das Jobcenter Werra Meißner eine Unterlassung der Berichterstattung und Schadensersatz fordert. “…eine lächerliche Klage!” findet der Geschäftsführer der Antenne Mediengesellschaft (Fabian Presler). Bisher wurden die Beiträge zu dem Jobcenter-Test und zu den Vorfällen im Jobcenter Werra Meißner mehr als 14 Mio. mal aufgerufen und mehrere tausend mal verlinkt oder geteilt worden.“
hartz4hamburg.wordpress.com

„Das Jobcenter Witzenhausen

„Das Jobcenter ist ein Ort an dem man nicht gerne hingehen möchte. In Witzenhausen ist es für einige sogar eine Tortur! Dafür verantwortlich ist eine Sachbearbeiterin der Behörde, die willkürlich handelt und dabei ohne Rücksicht auf Verluste, gegen ihre Kunden vor geht. Die Eingliederung in Arbeit wird nicht ermöglicht und mit Sanktionen wird um sich geschmissen! Als teils hysterisch und aber auch zu keiner Übereinkunft zugänglich, ist die Mitarbeiterin bekannt. Laut Angaben von Hilfesuchenden Kunden, wird immer wieder erwähnt, dass sie “Schwierigkeiten” haben würden. Das Sperren und die Ausgabe von Sanktionen ist nur eine absolut, letzte Variante um eine fehlende Mitarbeit zu bestrafen aber nicht um Menschen die sowieso am Existenzminimum sind, willkürlich zu behandeln!” So die Aussage eines Experten zu den Vorfällen. “Auch das Jobcenter hat sich an Richtlinien zu halten und sollte erkennen, dass es sich hier um Menschen handelt deren Existenz zum Monatsende am Abgrund steht!” – Führt er fort… “
radiohessen.com

Der große Jobcenter-Test

mehr:
gegen-hartz.de

radiohessen.com

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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