Neue Schlappe für Analyse & Konzepte - Sozialgericht Kassel

In einer Pressemitteilung vom 28.11.2017 berichtete die erfolgreiche Anwaltskanzlei Adam über einen weiteren vorläufigen Sieg über die Vorgaben der Unterkunftskosten.

Jobcenter Werra-Meißner unterliegt in Eilverfahren vor dem Sozialgericht Kassel wegen Kosten der Unterkunft bei Existenzsicherungsleistungen

In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger im Werra-Meißner-Kreis hat das Jobcenter vor dem Sozialgericht (SG) Kassel eine Niederlage hinnehmen müssen. In einem seit dem 19.09.2017 anhängigen und umfangreich geführten Eilverfahren hat das SG Kassel das Jobcenter Werra-Meißner mit Beschluss vom 24.11.2017 (Az.: S 10 AS 158/17 ER) verpflichtet, deutlich höhere Leistungen für Unterkunftskosten als bislang zu gewähren.  Anwaltskanzlei Adam

In der Entscheidungsbegründung heißt es:
"Nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung hat das Gericht Zweifel, ob die von dem Antragsgegner genannte und angewandte Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013, Endbericht vom November 2015, Werra-Meißner-Kreis noch aktuell ist und damit den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an ein schlüssiges Konzept entspricht."
Beschluss S 10 AS 158/17 ER vom 24.11.2017

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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