Offener Brief an den Beirat der ARGE Märkischer Kreis

Mit einem Offenen Brief wandte sich der Verein aufRECHT e.V. am 10. 12. 2010
an den Beirat der ARGE Märkischer Kreis.

Ausgangspunkt der Anfrage war der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofes zu 1-Euro-Jobs, der am 15.11.2010 veröffentlicht wurde.

Demnach lagen bei 62 % der geprüften Arbeitsgelegenheiten die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung überhaupt nicht vor.
Am häufigsten bemängelten die Prüfer, fehlte es an der gesetzlich vorgeschriebenen „Zusätzlichkeit“ oder der erforderlichen „Wettbewerbsneutralität der Arbeiten“.

http://www.lag-arbeit-hessen.net/fileadmin/user_upload/BRH_Pruefbericht_AGH_2010_1110.pdf

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Verein aufRECHT hat sich in seiner Satzung die Aufgabe gestellt, Hilfestellung für Betroffene bei sozialen Problemen zu leisten und insbesondere Personen zu unterstützen, die aufgrund von Erwerbslosigkeit in seelische oder wirtschaftliche Notlagen geraten sind. Außerdem möchte er durch Öffentlichkeitsarbeit über die mit der Erwerbslosigkeit verbundenen Probleme der betroffenen Menschen aufklären. Diesen Zielen soll unser Offener Brief dienen.

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Prüfbericht über Arbeitsgelegenheiten, bekannt als Zusatzjobs (nach §§ 16d und 16e SGB II), viele Mängel und fehlerhafte Verfahren aufgezählt. Die Presse hat darüber berichtet und der Bereichsleiter Markt und Integration bei der ARGE Märkischer Kreis hat dazu Stellung genommen. (z.B. IKZ vom 16.11.2010)

Wir fragen die Mitglieder des Beirates, ob sie als Reaktion auf diesen Prüfbericht auf Bundesebene entsprechende Prüfungen auf unserer Kreisebene angeregt oder bereits durchgeführt haben.
Denn so wie die Zusatzjobs neben der Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit und Wettbewerbs-Neutralität auch die Auflage des öffentlichen Interesses haben, liegt natürlich auch die Transparenz des gesamten Unternehmens im öffentlichen Interesse.

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an Sie und bitten um Ihre Stellungnahme:

1. Wie und wie häufig wird die Einhaltung der oben genannten Kriterien (Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität) kontrolliert? Werden Rückmeldungen von Teilnehmern berücksichtigt?

2. Dass die Träger diese Kriterien als bei ihren angebotenen Arbeitsgelegenheiten erfüllt deklarieren, versteht sich von selbst; und da die ARGE auf die Angebote dieser Träger angewiesen ist, scheint die Prüfung durch die ARGE selbst problematisch. Beide, Träger und ARGE, haben ein „gewisses Interesse“, so dass die Besorgnis der Befangenheit bestehen könnte. Wie wird gewährleistet, dass dieser objektive Interessenkonflikt keinen Einfluss auf die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen hat. Darum müsste von unabhängigen Dritten geprüft werden.

3. Die Anzahl der angebotenen und besetzten Arbeitsgelegenheiten im Verhältnis zu den Zahlen der Leistungsbezieher ist von Region zu Region sehr unterschiedlich. Ist sie abhängig vom „Bedarf“ bei den Trägern oder von der Zahl der Leistungsbezieher, bei denen nach allen vorrangigen Bemühungen der Eingliederung in den Arbeitsmarkt kein Erfolg erzielt wurde. Oder ist der zu erschöpfende Etat der ARGE ein Kriterium für die Anzahl der Zusatzjobs?

4. Wird durch eine Aufsicht außerhalb der eigenen Behörde auf die Einhaltung sämtlicher Kriterien der Auswahl der Teilnehmer/innen im Sinne der individuellen Eingliederungsstrategie und der vorrangigen Eingliederungsbemühungen geachtet? Nach welchen persönlichen Voraussetzungen werden die vorhandenen Plätze auf die Teilnehmer verteilt. Welche Kriterien/Vermittlungshemmnisse muss der Teilnehmer „erfüllen.“ Wie wird dieses Profiling zur Ermittlung dieser Hemmnisse durchgeführt?

5. Sind diese zuletzt genannten Kontrollergebnisse (Profiling) für die zugewiesenen Teilnehmer/innen einsehbar, werden sie mit den Teilnehmer/innen besprochen und bei Unklarheiten mit widerspruchfähigen Bescheiden dokumentiert?

6. Wie gestaltet sich das Kosten/Nutzenverhältnis im Bereich der ARGE MK?
Wie hoch ist der Kostenetat für die jeweiligen Träger, wie hoch ist die tatsächliche Aufwandsentschädigung für die Erwerbslosen? Uns genügen als Auskunft die Summen in Jahresbeträgen.

7. Wie wurden die geforderten gesetzlichen Vorgaben der Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und das öffentliche Interesse am Beispiel der AGH’s beim Träger Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH in Iserlohn angewendet?

Die besorgniserregenden Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes lassen in der Öffentlichkeit und somit auch bei uns als Interessenvertreter von Betroffenen viele Fragen offen, deren Beantwortung Zweifel an der Korrektheit des Instrumentes Zusatzjob aufheben oder bestärken werden.

Mit Interesse erwarten wir Ihre Reaktion und werden den Medien, denen wir den offenen Brief zugestellt haben, berichten.

Mit freundlichem Gruß

Norbert Haack
für den Vorstand von aufRECHT e.V.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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