Reisepass oder Personalausweis abgelaufen?

Reisezeit ist das ganze Jahr über. Wer zum Beispiel auf Urlaubs- oder Geschäftsreise gehen möchte, sollte rechtzeitig überprüfen, ob alle Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass) noch gültig sind. Das erspart manche Aufregung.

Trotz offener Grenzen in Europa ist ein Reisepass bzw. Personalausweis vor allem bei Flugreisen unbedingt notwendig. Wer sich nicht sicher ist, ob für seine Reise ein Personalausweis genügt oder ein Reisepass erforderlich ist, sollte sich vorher im Reisebüro oder beim jeweiligen Konsulat erkundigen.

Städtischer Bürgerservice rät zu rechtzeitigen Anträgen

Hergestellt werden die Pässe und Personalausweise bei der Bundesdruckerei in Berlin. Da die Fertigung dort je nach Arbeitsanfall zwei bis drei Wochen dauern kann, rät der städtische Bürgerservice, die Dokumente rechtzeitig vor Reiseantritt bzw. vor der Ungültigkeit zu beantragen. Eine Verlängerung der alten Papiere ist nicht möglich.
Auch wer nicht in den Urlaub fährt, muss ein gültiges Ausweisdokument vorweisen können: Deutsche sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie sechzehn Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Ein fehlender gültiger Personalausweis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Personalausweispflicht gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich damit ausweisen können.

Ausweispapiere müssen persönlich beantragt werden

Wegen der Unterschrift bzw. der zu speichernden Fingerabdrücke müssen Ausweisdokumente persönlich beantragt werden. Der alte Pass bzw. Personalausweis ist dabei vorzulegen. Für die Beantragung ist auch die Vorlage des Familienstammbuches bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig. Für die Antragstellung wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Der Kinderreisepass (für Kinder bis zwölf Jahre) muss ebenfalls mit einem biometrischen Lichtbild versehen sein, unabhängig vom Alter des Kindes. Ab dem zehnten Lebensjahr ist neben den Unterschriften der gesetzlichen Vertreter auch die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Befreiung von der Ausweispflicht in Ausnahmefällen

Wem es aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht möglich ist, persönlich zur Meldebehörde zu kommen, dem kann ggf. auf Antrag die Befreiung von der Ausweispflicht bewilligt werden. Betroffene sollten sich für weitere Informationen mit dem Bürgerservice in Verbindung setzen.
Anträge für Personalausweise und Reisepässe können im Iserlohner Rathaus am Schillerplatz sowie in den Bürgerservice-Stellen in Hennen, Bahnhofstraße 20 a, und Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, gestellt werden.
Wer seine Dokumente im Rathaus beantragen möchte, hat die Möglichkeit, vorab online einen Termin zu reservieren. Ausführliche Informationen zur Online-Terminbuchung sowie zu allen Ausweisdokumenten und den jeweiligen Gebühren finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de (Rathaus & Politik / Rathaus anklicken).

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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