Senioren bestimmen, entscheiden und gestalten mit ....

- Der Senioren-Beirat der Pflegeeinrichtung Haus Horst Kalkar
- hochgeladen von Willi Heuvens
Das Wohn- und Teilhabegesetz garantiert den Menschen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ein Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht.
Ich konnte mich in diesen Tagen von der Umsetzung und der Praxis dieses Gesetzes in der Seniorenresidenz Haus Horst Kalkar überzeugen und suchte das intensive Gespräch und die Diskussion mit dem amtierenden Seniorenbeirat.
Meine Frage nach dem Funktionieren dieser lebendigen Demokratie im Haus Horst in Kalkar wurde einstimmig beantwortet: Wir sind sehr zufrieden mit der Anwendung und Umsetzung dieses Gesetzes, Vorschläge werden unverzüglich in die Praxis umgesetzt, eventuelle Mißstände sofort beseitigt.
Von der Größenordnung her besteht der Seniorenbeirat auf Haus Horst Kalkar aus fünf Personen und zwei Reserve- bzw. Nachrückpersonen.
Dies sind als 1. Vorsitzende Frau Wojtanowski, als 2. Vorsitzender Herr Kümper, als Beisitzerinnen Frau Verhohlen, Frau Felix, Frau Neusen, Frau Baumhardt und Frau Fichter.
Die letzten Mitbestimmungsaktionen des Beirates waren die Gestaltung des Wohnbereiches I und die entprechende Renovierung dazu sowie das Aufstellen eines Geschwindigkeitsmessgerätes auf dem Horster Weg, um Gefahren zu mindern.
Ich jedenfalls traf einen sehr aktiven und hoch interessierten Beirat.
Autor:Willi Heuvens aus Kalkar |
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