Bergkamen: Jetzt ist die einmalige Änderung der Vornamen möglich!

Das Namensrecht hat sich geändert: Welcher Vorname soll gelten? Foto: Anja Jungvogel
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Möchten Sie lieber Jana-Lisa oder Lisa-Jana gerufen werden? Bislang musste man sich ans Namensrecht der Ausweisdokumente halten. Das wird jetzt anders.

Ab zum Standesamt bei mehreren Vornamen: Denn ab dem 1. November besteht die einmalige Möglichkeit zur Änderung der Reihenfolge der Namen. Ein neues Gesetz macht es möglich!

Grundsätzlich sind mehrere Namen möglich

Grundsätzlich sind mit der Geburtsbeurkundung beim Standesamt die Anzahl und die Reihenfolge der Vornamen unabänderlich bestimmt. In den offiziellen Ausweisdokumenten Personalausweis und Reisepass werden alle Vornamen vollständig und ungekürzt in der Reihenfolge eingetragen, die im Geburtenregister beurkundet worden sind.

Welcher Rufname?

Häufig wird ein anderer als der erste eingetragene Vorname als Rufname genutzt. „Die aktuelle gesetzliche Regelung, dass die Vornamen in der Reihenfolge wie sie in der Geburtsurkunde aufgeführt sind in den Ausweisdokumenten eingetragen werden, führt oft zu Kopfschütteln bei den Bürgerinnen und Bürgern, die ein neues Ausweisdokument beantragen“, so Amtsleiterin Patricia Höchst. „Denn oftmals erscheint im neuen Ausweis eine andere Vornamensangabe als diejenige, die von ihnen im Alltag verwendet wird.“
Dritte, wie Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften, verwenden grundsätzlich den im Ausweisdokument angegebenen ersten Vornamen anstelle des gebräuchlichen Vornamens.
Die neue Regelung im § 45 a Personenstandsgesetz schafft hier Abhilfe. Deutsche Staatsangehörige können ab dem 01.11.2018 einmalig die Reihenfolge ihrer Vornamen neu bestimmen. Nicht möglich ist die Annahme eines neuen Vornamens, eine Abwandlung des Vornamens (Hannes statt Hans oder Bärbel statt Barbara) oder die Trennung eines mit Bindestrich verbundenen Vornamens (Heinz Dieter statt Heinz-Dieter).

Was kostet die Änderung?

Die Erklärung kann bei jedem deutschen Standesamt beurkundet werden. Wirksam wird die Erklärung jedoch erst dann, wenn sie beim Geburtsstandesamt eingeht. Wer also eine sofortige Änderung der Reihenfolge erzielen möchte, sollte die Erklärung beim Standesamt des Geburtsortes beurkunden lassen. „Interessierte sollten jedoch bedenken, dass nicht nur die Gebühr für die Beurkundung der Änderung der Reihenfolge der Vornamen fällig wird sondern zusätzlich Gebühren für die Ausstellung neuer Ausweisdokumente“, erläutert Patricia Höchst.

Gebühren der Stadt Bergkamen

Beurkundung der Erklärung beim Standesamt Bergkamen: 21,00 €
Bescheinigung über die Änderung - sofern die Geburt beim Standesamt Bergkamen beurkundet worden ist: 9,00 €
Ausstellung eines Personalausweises (bis 23 Jahre): 22,80 €
Ausstellung eines Personalausweises (ab 24 Jahre): 28,80 €
Ausstellung eines Reisepasses (bis 23 Jahre): 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses (ab 24 Jahre): 60,00 €
Ausstellung eines Kinderreisepasses (bis 11 Jahre): 13,00 €

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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