Fütterung der fliegenden Ratten, oder Übertragung von Krankheiten.

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Für viele Bürger der Stadt Kamen ist die Vermehrung der Tauben (fliegende Ratten) die Verschmutzung, die sie (die Tauben) verursachen und das Übertragen von Krankheitserregern ein großes Ärgernis.In der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechtserhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen im Gebiet der Stadt Kamen in der Fassung dedr Bekanntmachung vom 08. Juli 2002 ist nachzulesen
im § 5 Tierhaltung/Hunde zu Ziffer 2: Wildtauben und verwilderte Haustauben dürfen nicht gefüttert werden.
Man kann es täglichen beobachten, dass diese (fliegenden Ratten) gefüttert werden.
Warum wird von der Stadt gegen diese Fütterung nichts unternommen?
Im § 15 unter Ziffer 4 ist nachzulesen, dass die Fütterung von Tieren bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Das zu sehende Gebäck ist kein Abfall, sondern wird noch in der Ladentheke verkauft. Ich habe es selber gesehen, dass die Tauben da bereits dran waren.

Autor:

Peter Schimanski aus Kamen

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