Schlichten ist besser als Richten

Obmann der Schiedsleute, Klaus Gube

Schiedsfrau oder Schiedsmann, eine wertvolle Institution unseres Rechtes, die viele nicht kennen.

Der Rat der Stadt Kamen hat einige Schiedsmänner wieder in ihrem Amt bestätigt, so Klaus Gube, der in Kamen-Mitte schon seit dem Jahr 2000 als Schiedsmann tätig ist. Klaus Gube ist zudem Obmann der Schiedsfrauen und -männer in Kamen und Bergkamen. Der rüstige Rentner, der in Kamen in seinem Bezirk aufgewachsen ist und die Menschen, die dort leben, wie seine Westentasche kennt, weiß viel zum Amt des Schiedsmann oder der Schiedsfrau zu erzählen. Viele menschliche Schwächen seiner Mitmenschen haben in den vielen Jahren dafür gesorgt, dass er als Schiedsmann immer etwas zu tun hatte. Obwohl er, wie er ausdrücklich betont, einen „ruhigen“ Bezirk hat. Wenn Verschwiegenheit nicht zu einem herausstechenden Anforderungsprofil eines Schiedsmannes gehören würde, könnte Klaus Gube so einiges erzählen. Aber nicht nur Verschwiegen muss ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau sein, er muss Ruhe ausstrahlen, er darf nicht parteiisch sein, er sollte natürliche Autorität ausstrahlen und natürlich muss er über die gesetzlichen Kenntnisse verfügen.
Oft muss er auch gar nicht tätig werden, weiß Gube zu berichten, meist bleibt es bei einem Telefongespräch, in dem oft schon Konflikte gelöst werden oder der Betroffene zur Einsicht kommt und ein Einbeziehen von Schiedsleuten nicht weiter notwendig wird.
Schiedsfrauen und -männer werden in der Regel in Privatklagesachen tätig, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt. Bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann.
Da kommt der Spruch „Schlichten ist besser als Richten“ zum tragen.
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und die Schiedspersonen werden für fünf Jahre in ihr Amt berufen. Der Rat der Stadt wählt die Schiedspersonen in der Regel nach 5 Jahren wieder in ihr Amt. Schiedsperson kann jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens 25 Jahre ist, werden.
Der Rat der Stadt Kamen hat am Donnerstag folgende Schiedspersonen in Kamen für weitere fünf Jahre in ihr Amt wiedergewählt.

Bezirk I: Herr Heinrich Baumann, Unnaer Straße 51, 59174 Kamen 

Bezirk II: Herr WernerKrüger, Dresdener Straße 1a, 59174 Kamen 

Bezirk V: Herr Wolfgang Stoverock, In der Delle 12, 59174 Kamen

In Bergkamen-Mitte wird noch eine Schiedsperson gesucht.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an das Rechtsamt der Stadt Bergkamen wenden. 
Ansprechpartnerin ist dort Anita Umbescheidt. Telefon: Tel.: 02307/965-242
oder an den Obmann der Schiedsleute Klaus Gube. Tel: 02307/12037

Autor:

Eberhard Kamm aus Kamen

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