Afrikanische Schweinepest.

Foto: Foto Magalski

wenn die achtlos weggeworfene Schinkenschnitte zur Katastrophe werden kann.

Noch ist die Afrikanische Schweinepest im Kreis Unna nicht ausgebrochen, die eingeschickten Proben von geschoßenen Wildschweinen waren bisher alle negativ, so Kreis-Veterinär Dr. Kirschner.

Wenn es aber zu einem Ausbruch der gefürchteten meldepflichtigen Tierseuche kommen würde, wäre das eine Katastrophe für die betroffenen Landwirte, so der Bergkamener Landwirt und Bundestagsabgeordnete der Grünen Friedrich Ostendorff. Tragisch ist, dass gerade Landwirte, die ihre Schweine naturnah und offen halten würden, besonders bedroht sind. Die Ansteckungsgefahr ist bei dieser tiergerechten Haltungsform wesentlich höher, als bei der Haltung in geschloßenen Ställen. Deshalb raten die Kreisveterinäre, die in engem Kontakt zu den Landwirten, Jägern und Schweinehaltern stehen, zu einem Einzäunen der Betriebe. Das ist bei Betrieben mit mehr als 700 Schweinen schon Pflicht. Diese Maßnahme könnte verhindern, dass infizierte Wildschweine den Virus auf das Hausschwein übertragen.
Neben diesem Übertragungsweg sieht Friedrich Ostendorff eine wesentlich höhere Gefahr darin, dass sich Haus-und Wildschweine über achtlos weggeworfene Lebensmittel, die Schweinefleisch enthalten, anstecken. In gepökelten oder geräucherten Schweinefleisch-Produkten kann sich das sehr widerstandsfähige Virus bis zu 8 Monate halten. Aus diesem Grunde warnen die Kreisveterinäre ebenfalls davor Lebensmittel mit Schweinefleisch achtlos in die „Landschaft zu werfen“.
Einen Impfstoff gegen diese tödlich verlaufende Tierseuche gibt es nicht, so Dr. Kirschner. Für den Menschen ist der Virus vollkommen ungefährlich, auch der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch stellt kein Risiko für Menschen dar.

Die Veterinäre des Kreises Unna setzen auf ein gut funktionierendes Frühwarnsystem zum Schutz vor der Einschleppung dieser Seuche. Tierärzten, Jägern und Landwirten ist zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten worden.
Per Verfügung wird die eigentlich am 15. Januar beginnende Schonzeit für Schwarzwild zudem aufgehoben.
Die teils geforderte drastische Bejagung von Schwarzwild, um die Ansteckungsgefahr für Hausschweine zu verringern, wird in den betroffenen Kreisen noch sehr unterschiedlich diskutiert. So wurden im Jagdjahr 2016/2017 bei keiner der eingesandten Proben die amtlich untersucht wurden der Virus festgestellt, immerhin wurden 322 Stück Schwarzwild geschossen oder als Fallwild registriert.

Allerdings zeigen Erfahrungswerte aus Europäischen Nachbarstaaten, dass das Virus auch sehr schnell um sich greifen kann und eine Einschleppung der „ASP“ in Deutschland mit einem enormen wirtschaftlichen Schaden verbunden wäre.
Bei einem Ausbruch im Wildschweinbestand würden großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten für Hausschweine und Schweinefleisch eingerichtet. Bei einem Ausbruch im Hausschweinebestand kämen die Tötung und unschädliche Beseitigung aller Schweine der betroffenen Betriebe sowie der Kontaktbetriebe hinzu.

Autor:

Eberhard Kamm aus Kamen

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