„Mein Papa will mit mir in die Türkei reisen“

Grundsätzlich darf ein Vater mit seinem Kind in den Urlaub fahren, wohin er will. Foto: Anja Jungvogel
2Bilder
  • Grundsätzlich darf ein Vater mit seinem Kind in den Urlaub fahren, wohin er will. Foto: Anja Jungvogel
  • hochgeladen von Anja Jungvogel

Kaum sind die verschärften Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes veröffentlicht worden, gibt es auch schon die ersten Rechtsfragen zum Thema: Martina Z. aus Bergkamen und Mustafa A. sind geschieden und teilen sich das Sorgerecht für Tochter Ferusan (7).

Die Tochter lebt bei der Mutter und darf jetzt zwei Wochen mit dem Vater verbringen. Dieser möchte nächste Woche mit ihr in die Türkei reisen. Die Mutter hat Sorge aufgrund der aktuellen politischen Lage und will das verhindern. Hat sie dazu rechtliche Handhabe?

Rechtsanwalt Gerrit Rethage gibt Tipps

Der Kamener Rechtsanwalt Gerrit Rethage dazu: „Es ist festzustellen, dass grundsätzlich bei der Ausübung des Besuchsrechts der Vater bestimmen kann, was in den Ferien gemeinsam veranstaltet wird. Dagegen kann sich die Mutter nicht stellen. Doch wie immer bei Rechtsfällen - wie auch hier - ist jedoch der Einzelfall entscheidend.
Vorliegend gibt es eine prekäre Situation: Aufgrund der neuesten politischen Lage, besteht offensichtlich zur Zeit in der Türkei eine akute Gefahrenlage. Dass Befürchtungen in die Türkei zu reisen bestehen, ist verständlich.
Da das Kind zur Zeit noch bei der Mutter ist, bevor es dem Vater für die Ferien übergeben wird, würde ich vorschlagen, Fakten zu schaffen. Das heißt, das Kind nur herausgeben, wenn der Kindsvater eidesstattlich versichert, die Türkei nicht aufzusuchen.

Jugendamt einschalten

Ich empfehle die kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt, um dort vielleicht Hilfe durch vermittelnde Gespräche zu erhalten. Rechtlich gesehen könnte vielleicht der Kindsvater versuchen, eine gerichtliche Entscheidung zu seinen Gunsten zu erwirken. Das ist jedoch eher Theorie. In der Praxis wird es wohl kaum einen zuständigen Richter geben, der eine Eilentscheidung auf die Schnelle treffen wird.“
Nähere Infos unter Tel. 0173/7008141.
Lesen Sie zum Thema auch diesen Artikel.
Zudem ist der heimische Handel von der angespannten Lage betroffen.

Grundsätzlich darf ein Vater mit seinem Kind in den Urlaub fahren, wohin er will. Foto: Anja Jungvogel
Der Kamener Rechtsanwalt Gerrit Rethage weiß Rat. Foto: Weskamp
Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

51 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.