Statt zu streiten, lieber vermitteln: Ombudsmänner helfen

Die Ombudsmänner Norbert Zimmering (r.) und Jürgen Stefan (l.) wurden im April von Landrat Makiolla (M.) offiziell begrüßt. Foto: Constanze Rauert/Kreis Unna
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Unzufrieden mit der Art der Betreuung, der Verwaltung des Bargeldes oder den Abläufen in der Pflegeeinrichtung oder beim Pflegedienst? Dann gilt: Handeln statt ärgern und einen der beiden Ombudsmänner im Kreis kontaktieren. Jürgen Stefan und Norbert Zimmering helfen unbürokratisch, wenn es zwischen Dienstleistern und Nutzern von Pflege- bzw. Betreuungsangeboten nicht klappt.

Kreis Unna. Die beiden fachlich versierten und lebenserfahrenen Schlichter arbeiten ehrenamtlich. Sie können von allen Betroffenen oder deren Angehörigen angesprochen werden und unterstützen sie bei Beschwerden oder Fragen. Welche Hilfe sie leisten können, wie sie zu erreichen sind und was die Grundlage ihrer Tätigkeit ist, hat der Kreis in einem Faltblatt zusammengestellt. Es liegt ab sofort z.B. in Pflegeeinrichtungen aus und kann im Internet heruntergeladen werden (www.kreis-unna.de, Suchbegriff: "Ombudsperson").
Norbert Zimmering ist Jahrgang 1948 und wohnt Fröndenberg. Der Rentner hat über viele Jahre als Leiter von stationären Pflegeeinrichtungen gearbeitet und ist als Ombudsmann für den Bezirk Süd zuständig. Dazu gehören die Wohn- und Betreuungseinrichtungen in Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte und Unna. Zu erreichen ist Zimmering unter Tel. 0151/23475866 oder per E-Mail an omb-sued@kreis-unna.de.
Jürgen Stefan, geboren 1956, wohnt in Unna. Er war bei der Stadt Hamm u.a. in der Heimaufsicht und der Pflegeberatung tätig und erledigte auch die Geschäftsführung der Pflegekonferenz. Seit Anfang des Jahres ist Stefan im Ruhestand. Er vermittelt und schlichtet im Bezirk Nord (Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Werne). Telefonisch erreichen kann man Jürgen Stefan unter Tel. 0151/23475861 und per Mail an omb-nord@kreis-unna.de zu erreichen.
Den Weg für die beiden Ombudspersonen machte der Kreistag im Oktober 2017 frei. Grundlage war das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG). Er eröffnet Kreisen und kreisfreien Städten seit 2016 die Möglichkeit, sogenannte Ombudspersonen bestellen.

Autor:

Carolin Plachetka aus Bochum

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