Haushaltshilfe auf Rezept: Wenn die eigene Kraft nicht reicht

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps bei einem Antrag bei der Krankenkasse bezüglich des Anspruchs auf Haushaltshilfe. ^Foto: Archiv
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Einkaufen, putzen, waschen, kochen: Wer gesetzlich krankenversichert ist und wegen einer heftigen Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation auf sich selbst gestellt und nicht in der Lage ist, sich um den eigenen Haushalt zu kümmern, hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Kamen. Die Krankenkasse zahlt jedoch nur, wenn Betroffene allein leben oder Ehepartner beziehungsweise andere Mitbewohner nicht einspringen können. „Es steht Hilfsbedürftigen zu, von einer professionellen Kraft versorgt zu werden. Sie können aber auch Verwandte, Nachbarn oder Bekannte um die vorübergehende Versorgungs-Gefälligkeit zu Hause bitten, wenn diese problemlos einspringen können“, erklärt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Sie gibt Tipps, wie es mit einem Antrag bei der Krankenkasse klappt:

Aufgaben

In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge die auf Hilfe Angewiesenen noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten können. Wird eine gute Fee für den eignen Haushalt genehmigt, erledigt diese die nötigen Dinge, die anfallen: Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und Botengänge erledigen sowie die Kinder betreuen und beaufsichtigen.

Antrag

Eine Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt können Versicherte bei der eigenen Krankenkasse schriftlich beantragen. Zum ausgefüllten Formular muss eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind. Außerdem muss der Arzt darin auch angeben, ab wann die Hilfe notwendig ist sowie für wie lange und in welchem Umfang sie gewährt werden sollte. Damit die Versorgung reibungslos klappt, sollten Betroffene ihren Antrag am besten schon während ihres Krankenhausaufenthalts auf den Weg bringen.

Dauer

Sollen in erster Linie Kinder unter zwölf Jahren während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Rehabilitation betreut werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten während des Verbleibs in der Klinik. Nach Rückkehr in das eigene häusliche Umfeld ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf höchstens vier Wochen begrenzt. Falls Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe für höchstens 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt. Eltern oder Alleinerziehende sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob sie freiwillig auch bei älteren Kindern für Betreuungsleistungen aufkommt.

Wahlfreiheit

Eine passende Haushaltskraft können Krankenversicherte bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Es ist sinnvoll, die Krankenkasse bei der Antragstellung nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten zu fragen. Außerdem stellt die Krankenkasse auf Bitte auch einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten. Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen.

Kosten

Für eine selbst organisierte Ersatzkraft zahlen die Kassen zwischen fünf bis höchstens 9,50 Euro pro Stunde. Damit kommen professionelle Dienstleister kaum hin. Für Nachbarn oder Freunde bedeutet der Stundenlohn eine kleine Anerkennung für ihr tatkräftiges Engagement. Nahe Verwandte oder Ehepartner bekommen die Finanzspritze der Krankenkasse sogar nur, wenn sie dafür Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können. Setzen Versicherte auf eine professionelle Haushaltshilfe, ist es wichtig, dass die Krankenkasse immer direkt mit der Fachkraft einen Vertrag schließt. Damit können Betroffene verhindern, dass sie auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzenbleiben. Dennoch müssen Krankenversicherte auch etwas zuschießen und zwar zehn Prozent der Kosten. Umgerechnet sind dies mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Ist die häusliche Versorgung bereits durch Leistungen der Pflegeversicherung sichergestellt, gibt’s keine Haushaltshilfe zusätzlich.

Weitere Infos gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.

Autor:

Carolin Plachetka aus Bochum

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