Polizei weist auf die Bedingungen zum Fahren hin
E-Scooter ohne Beleuchtung und Versicherung unterwegs

Am Montag gegen 21.10 Uhr befuhr ein 34-jähriger Kamp-Lintforter mit einem E-Scooter die Bruchstraße in Richtung Eyllerstraße. Polizeibeamten fiel der Mann auf, da die Beleuchtung an dem Scooter nicht funktionierte. Eine weitere Überprüfung ergab, dass das Fahrzeug zudem nicht versichert war. Da zusätzlich auch noch der Verdacht bestand, dass der 34-Jährige Drogen konsumiert hatte, entnahm ein Arzt eine Blutprobe.

Die Polizei nimmt das zum Anlass, erneut auf die Voraussetzungen zum Fahren im öffentlichen Verkehrsraum mit den beliebten Elektrorollern hinzuweisen:

Sie benötigen als Voraussetzung eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus müssen am Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein.

Es dürfen nur Personen damit fahren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Alkohol und Drogen sind auch bei diesen Fahrzeugen natürlich tabu.

Mit den Rollern darf nur auf Radwegen, Fahrradstraßen sowie R
dfahrstreifen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.

Die Nutzung auf Gehwegen ist verboten. Auch mit ausgeschaltetem Motor darf nicht auf Gehwegen gefahren werden.

Autor:

Markus Tillmann aus Essen-Kettwig

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