Nach Rechtsgutachten zum Kies-Bedarf
René Schneider: Landesregierung muss bis zum Sommer juristisch saubere Definition liefern!

Das Rechtsgutachten von Prof. Martin Kment beweist, dass die Bedarfsberechnung für Sand und Kies im Landesentwicklungsplan rechtlich nicht zulässig ist. Dieser Auffassung ist der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider. Die Folge: Entscheidungen in der nachfolgenden Regionalplanung könnten jederzeit beklagt werden. Dadurch entsteht für alle Beteiligten große Rechtsunsicherheit.

"Das muss jetzt geregelt werden. Wenn CDU und FDP vor der Sommerpause einen gerichtsfesten Landesentwicklungsplan verabschieden wollen, müssen sie eine saubere Definition liefern", fordert Schneider deshalb. Bislang stellt der Geologische Dienst des Landes NRW fest, wieviel Sand und Kies aktuell abgebaut werden. Aus diesem so genannten Monitoring leitet die Behörde den Bedarf an dem Rohstoff für die kommenden Jahre ab. Das Verfahren war vor Jahren eingeführt worden, um eine objektivere Form der Bedarfsermittlung zu finden, nachdem zuvor die Mengen quasi am Runden Tisch mit der Kiesindustrie ausdiskutiert wurden. Das Gutachten zeige, so Schneider, dass das damals gewählte Verfahren nicht genug ist, um eine juristisch saubere Vorgabe zu finden.

Ein großes Lob geht aus Sicht des SPD-Landtagsabgeordneten an die beteiligten Städte und Gemeinden sowie den Kreis Wesel, die das Gutachten in Auftrag gegeben und finanziert hatten. "Im Schulterschluss mit den Bürgerinitiativen haben Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen gemeinsam mit dem Kreis Wesel erledigt, was eigentlich Sache der Landesregierung gewesen wäre. Diese wäre nun gut beraten, die juristischen Ratschläge auch anzunehmen."

Autor:

René Schneider (SPD) aus Kamp-Lintfort

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