Museum Schloss Moyland verliert Streit um Urheberrechte

Foto: Sofia Tuchard

Die Stiftung Museum Schloss Moyland hat heute vor dem Landgericht Düssesdorf den Urheberstreit um Fotografien einer Kunstaktion gegen Beuys-Witwe Eva verloren.

Gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf wird die Stiftung Museum Schloss Moyland Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Das erklärte Anwalt Simon Bergmann in einer Presseerklärung:

"Wie das Landgericht Düsseldorf unter dem 29.09.2010 verkündet hat, wurde der von der VG Bild-Kunst angestrengten Unterlassungsklage gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland nach nunmehr fast einjähriger Verfahrensdauer stattgegeben. Danach ist es der Stiftung Museum
Schloss Moyland vorläufig untersagt, 19 bisher unveröffentlichte Fotos des Fotografen Manfred Tischer im Museum Schloss Moyland auszustellen.
Die streitgegenständlichen Fotos zeigen Joseph Beuys bei einer Aktion, die im Jahr 1964 live in der ZDF-Sendung „Die Drehscheibe“ ausgestrahlt wurde. Die VG Bild-Kunst, die die Rechte für die Beuys-Erbin Eva Beuys geltend macht, sieht in der Ausstellung dieser 19 Fotos eine unzulässige Bearbeitung der ursprünglichen Aktion von Beuys. Wie sich aus einer zeitgleich mit der Urteilsverkündung veröffentlichten Pressemitteilung ergibt, hat sich das Landgericht Düsseldorf bei seiner Urteilsfindung dieser Argumentation angeschlossen.Das Urteil kommt nicht überraschend. Über die der Klage zu Grunde liegende Sach- und Rechtslage musste dieselbe Kammer des Landgerichts Düsseldorf – wenngleich in anderer Besetzung –
schon in einem auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Verfahren im Jahr 2009 entscheiden. Seinerzeit hatte das Landgericht Düsseldorf die begehrte einstweilige Verfügung erlassen, weshalb nicht zu erwarten war, dass das Gericht im nunmehr anhängigen Hauptsacheverfahren zu einer anderen Entscheidung kommt.
Aus Sicht der Stiftung Museum Schloss Moyland ist die von der VG Bild-Kunst und die nunmehr auch vom Landgericht Düsseldorf vertretene Rechtsauffassung nicht haltbar. Niemand erkennt
in den streitgegenständlichen 19 Fotos einzeln oder in ihrer Gesamtheit eine Bearbeitung der ursprünglich 20- bis 30-minütigen Aktion, von der keine anderweitigen Film- oder Fotodokumente existieren. Es handelt sich nicht um eine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts, sondern um kunsthistorisch wertvolles Dokumentationsmaterial, welches auch gegen den Willen der
VG Bild-Kunst und der Beuys-Witwe Eva Beuys ausgestellt werden können muss.
Die Beantwortung der streitgegenständlichen Rechtsfragen hat für viele Bereiche der Fotografie entscheidende Bedeutung. Würde sich die Auffassung der VG Bild-Kunst durchsetzen, könnten Fotodokumentationen von Theaterstücken, Musikaufführungen, Performances, Happenings,
Aktionen etc. stets vom Urheber mit dem Argument der unzulässigen Bearbeitung untersagt werden. Hiermit würde die Arbeit von Fotografen und Museen erheblich erschwert werden. Um diese Rechtsfragen auch losgelöst vom streitgegenständlichen Einzelfall abschließend zu klären, wird die Stiftung Museum Schloss Moyland gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Da es sich aber um einen Präzedenzfall handelt, muss damit gerechnet werden, dass sich dem Berufungsverfahren noch ein Revisionsverfahren anschließt und der Rechtsstreit abschließend erst vom Bundesgerichtshof geklärt wird."

Autor:

Klaus Schürmanns aus Kleve

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