So viel Energie wie möglich einsparen
Was ist der "Notfallplan Gas"?

1. Was ist der "Notfallplan Gas"?
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.
• 1. Frühwarnstufe:
In der ersten Stufe tritt ein Krisenstab beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
• 2. Alarmstufe:
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 2 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
• 3. Notfallstufe:
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

2. Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpasslage. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenstab im BMWK zusammengetreten, der aus den relevanten Bundes- und Landesbehörden und den Energieversorgern besteht und die Lage regelmäßig beobachtet.

3. Warum ruft das Ministerium die Frühwarnstufe aus und was bedeutet Frühwarnstufe?
Russland hatte in der vergangenen Woche angekündigt hat, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Dies stellt einen Bruch der privaten Lieferverträge dar Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28.03.2022 die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Russland hat dennoch gestern in mehreren Äußerungen deutlich gemacht, Zahlungen nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen auch zu stoppen. Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, hat das BMWK deshalb heute die Frühwarnstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ausgerufen und das Krisenteam Gas einberufen. Damit wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet.
Durch das Ausrufen der Frühwarnstufe wird das BMWK durch das Krisenteam sehr viel engmaschiger über die aktuelle Versorgungslage in den einzelnen Regionen Deutschlands informiert; der enge Austausch zwischen allen Beteiligten aller Ebenen ist institutionalisiert.

4. Warum sind die G7-Staaten nicht bereit, in Rubel zu bezahlen
Die Gaslieferungen, die deutsche, europäische oder andere Firmen der G-7Staaten erhalten, werden in Euro bzw. Dollar bezahlt. Mit der Ankündigung Putins, dass Gas nur noch in Rubel bezahlt werden darf, wird einseitig in privatrechtliche Verträge eingegriffen. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28.03.2022 die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Auch die Europäische Union hält dies für nicht hinnehmbar. Ziel der russischen Regierung ist es, mit dem Schritt den Rubelkurs zu stützen. Damit schwächt er indirekt die Sanktionen gegen die russischen Zentralbank.

5. Wer sitzt im Krisenteam des BMWK?

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertretern des BMWK auch Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber und wird durch Vertreter der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas wird ab sofort regelmäßig tagen, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und das BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber werden im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG ergreifen. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

6. Was ändert sich dadurch für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich mit der Ausrufung der Frühwarnstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Und auch wenn es zu Versorgungsengpässen im kommenden Winter kommen sollte sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass es zu weiteren Preissteigerungen kommen wird. Daher hat die Ampel-Koalition ein zweites Entlastungspaket beschlossen. Auch wird die Bundesregierung die weitere Preisentwicklung genau beobachten und jeweils im Lichte der aktuellen Lage prüfen, ob und welchen Handlungsbedarf es gibt.

7. Ist die Versorgung der Haushalte gesichert?
Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Siehe auch Frage 6.

8. Was ändert sich für Unternehmen?
In der Frühwarnstufe ändert sich für Unternehmen erst einmal nichts. Es erfolgt in der Frühwarnstufe kein Markteingriff. Die bereits bestehenden Maßnahmen werden aber fortgesetzt.
Zu den Auswirkungen der EU Sanktionen auf die Wirtschaft arbeitet das BMWK an Hilfen für Unternehmen. Die Arbeiten an einem KfW-Kreditprogramm laufen auf Hochtouren. Auch weitere Unterstützungsmaßnahmen werden aktuell in der Bundesregierung beraten.

9. Sind jetzt schon Produktionen beeinträchtigt?
Aktuell sehen wir keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Bundesregierung tut alles damit die Versorgungssicherheit auch weiter gewährleistet bleibt.

10.Wurde schon mal eine Frühwarnstufe ausgerufen?
Nein. Eine Frühwarnstufe nach dem Notfallplan wurde in Deutschland noch nicht ausgerufen. Italien am 26. Februar 2022 und ebenfalls Lettland am 09. März haben die Frühwarnstufe ausgerufen.

11.Was passiert, wenn Russland seine Energielieferungen einstellt?
Für die kommenden Wochen und den Sommer könnten wir dank der bereits ergriffenen Vorsorgemaßnahmen) auf russisches Gas verzichten. Um im kommenden Winter die Versorgung weiter zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es gilt: Je mehr im Frühjahr und Sommer verbraucht wird, desto schwieriger wird die Lage im Winter. Umgekehrt: Je mehr man jetzt Energie spart, desto besser kommen wir durch den Winter. Daher ist jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Den Stand der Maßnahmen, um Deutschland unabhängiger von russischen Energieimporten zu machen, haben wir im Fortschrittsbericht Energiesicherheit vom 25.03.2022 vorgestellt.

Quelle der Angaben: Info + FAQ: BMWK ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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