Tierschutz
Freigängerkatzen müssen künftig kastriert werden

Foto: Andreas Schäfer

Es ist ganz im Sinne des Tierschutzes: Der Kreis Kleve möchte eine Verordnung zur Kastration von Katzen erlassen, um Population und Krankheiten verwilderter Katzen einzudämmen.
Konkret bedeutet das: Im Kreis Kleve müssen Freigängerkatzen künftig gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Dazu muss der Kreistag in dieser Woche grünes Licht für eine entsprechende Verordnung geben.
Aus Gründen des Tierschutzes kann eine solche Verordnung nur begrüßt werden. Denn noch immer werden - oft gedankenlos - fortpflanzungsfähige Freigänger von ihren Besitzern nach draußen gelassen. Damit diese sich dort nicht vermehren, müssen diese Katzen laut Verordnung künftig kastriert werden. Sogar die Kennzeichnung der Katzen per Chip wird verpflichtend sein. Lässt ein Katzenhalter seine Katze trotzdem unkastriert ins Freie, droht eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro.
Das ist ein guter Schritt, das Elend der verwahrlosten Katzen einzuschränken.

Autor:

Klaus Schürmanns aus Kleve

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