60 Jahre Bundespolizei in Kleve

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Am 16. März 2011 feiert die Bundespolizei ihr 60 – jähriges Bestehen. Der Standort Kleve war schon immer von Bedeutung.
Die Geschichte der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung in Kleve beginnt 1945 mit Ende des Zweiten Weltkrieges. Nach der Besetzung Deutschlands wurde das Überschreiten der alten deutschen Reichsgrenzen durch das Gesetz Nr. 161 der alliierten Militärregierung mit Hilfe des British Frontier Service, mit der Inspektion in Kellen (Gebäude rechts neben der heutigen Bundespolizeiinspektion Kleve, Emmericher Str. 108), geregelt.

Der Passkontrolldienst führte Passkontrollen an den deutschen Grenzen durch. Hierfür wurde bald auch deutsches Personal zu Hilfsdiensten herangezogen. Die deutschen Hilfsdienste hatten zunächst keine Entscheidungskompetenzen. Am 16.03.1951, der so genannten Geburtsstunde des Bundesgrenzschutzes (BGS), wird das erste Bundesgrenzschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Stärke des BGS wird zunächst auf 10.000 Mann festgelegt.
Am 03.10.1953 wurde der bis dahin auf die ehemalige britische Zone beschränkte Passkontrolldienst in den Bundesgrenzschutz überführt und als Bundespasskontrolldienst nunmehr an der gesamten Bundesgrenze eingesetzt. Der Passkontrolldienst bestand aus der Passkontrolldirektion und den ihr nachgeordneten 10 (später 11) Passkontrollämtern. Eines von diesen Passkontrollämtern fand seinen Sitz in Kleve, wo die Bundespolizei bis heute beheimatet ist.

Nach der Umorganisation des Bundespasskontrolldienstes im Jahre 1961 wurden neun Grenzschutzämter und die Grenzschutzdirektion in Koblenz eingerichtet. Das hiesige Passkontrollamt wurde in „Grenzschutzamt Kleve“ umbenannt. 1969 wurde das 6. Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes verkündet, welches Wehrpflichtigen ermöglichte, den Grundwehrdienst beim Bundesgrenzschutz abzuleisten. Diese Regelung wurde im Oktober 1973 außer Kraft gesetzt.

Mit Inkrafttreten des 3. Gesetzes über den Bundesgrenzschutz erhält der Bundesgrenzschutz 1973 ein modernes Polizeigesetz. Dieses gemeinsam von Bund und Ländern beschlossene Programm intensivierte die Kooperation zwischen Bundesgrenzschutz und Länderpolizeien.
Nachdem der Bund im Jahre 1983 die gesamte Liegenschaft an der Dorfstrasse in Kleve Materborn erwirbt, wächst die Zahl der Bediensteten. Im Juni 1990 werden die Warenkontrollen an der deutsch/niederländischen und
deutsch/belgischen Grenze aufgehoben. Drei Monate später werden Teile der Grenztruppen der DDR durch die Wiedervereinigung in den Dienst des Bundesgrenzschutzes übernommen. Das „Grenzschutzamt Kleve“ wurde zwischen 1990 und 1992 in kurzen Abschnitten zum „Grenzschutzamt Düsseldorf mit vorläufigem Sitz in Kleve“ und zum „Grenzschutzamt Köln mit vorläufigem Sitz in Kleve“ umbenannt.

Im April 1992 beginnt durch die Übernahme der Aufgaben der Bahnpolizei und Luftsicherheit eine umfassende Neustrukturierung des Bundesgrenzschutzes.
Durch die Inkraftsetzung des Schengener Abkommens durch das Schengener Durchführungsübereinkommen am 26.03.1995 zwischen den Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und den Beneluxstatten (Belgien, Niederlande, Luxemburg) fallen die Passkontrollen an den Binnengrenzen weg. Die Kontrollen an den Außengrenzen wurden intensiviert.
Im Januar 1998 erhält der Bundesgrenzschutz eine neue Organisationsstruktur, die sich den veränderten Gegebenheiten in der heutigen Bundesrepublik Deutschland anpasst. Diese führte zur Reorganisation des Bundesgrenzschutzamtes Kleve. Das Bundesgrenzschutzamt
Kleve war demnach für die gesamte deutsch / niederländische Grenze (572 km) sowie die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung an 110 Km deutsch / belgischer Binnengrenze zuständig. Die bahnpolizeiliche Zuständigkeit des Amtes erstreckt sich auf 1294 Bahnkilometer mit den dazugehörigen Personenbahnhöfen und Haltepunkten in den Regierungsbezirken Weser/Ems, Münster sowie Teilen
der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln. Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben im grenz- und bahnpolizeilichen Bereich wurden dem Bundesgrenzschutzamt Kleve sechs Inspektionen (5 Flächeninspektionen und eine Fachdienststelle Bundesgrenzschutzinspektion Kriminalitätsbekämpfung zugeordnet). Hierbei handelte es sich im einzelnen um die Bundesgrenzschutzinspektionen Bunde, Bad Bentheim, Münster, Elten
und Aachen sowie eine Fachinspektion Kriminalitätsbekämpfung Kleve.

Im September 1998 stellte der Amtsleiter des Bundesgrenzschutzamtes Kleve einen Antrag für den Umbau des alten Polizeiamtes an der Emmericher Strasse in Kellen. Die Grundsteinlegung fand am 27.01.2000 statt. Nach 11-monatiger Bauphase konnte am 13.12.2000 die Schlüsselübergabe gefeiert werden.
Am 01.07.2005 wurde der Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenannt. Aus dem Bundesgrenzschutzamt Kleve wurde das Bundespolizeiamt Kleve; die Bundesgrenzschutzinspektionen werden in Bundespolizeiinspektionen umbenannt.
Im Rahmen einer feierlichen Eröffnung wurde am 10.05.2007 an der deutschniederländischen Grenze in Goch - Hommersum (Liegenschaft Goch Autobahn) eine Gemeinsame Verbindungsstelle (GVSt) / Gemeenschappelijke Grens Coördinatiecentrum (GGC) der Bundespolizei und der Königlichen Marechaussee für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit eingerichtet. Grundlage für die Einrichtung dieser gemischt besetzten Dienststelle bildet hierbei der Vertrag über die grenzüberschreitende
polizeiliche Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit in strafrechtlichen
Angelegenheiten vom 02. März 2005, ratifiziert am 01. September 2006 (Vertrag
von Enschede).

Im 24 Stunden Betrieb wird durch die GVSt / GGC eine Unterstützung / Koordinierung in der Vielzahl der grenzpolizeilichen Aufgaben sichergestellt. Schwerpunkt bildet der strukturierte polizeiliche Informationsaustausch im gesamten deutsch – niederländischen Grenzgebiet. Dieser wird zwischen den beteiligten Behörden unmittelbar gebündelt und abgewickelt.

Zum 01. März 2008 tritt die Neuorganisation der Bundespolizei in Kraft. Das Bundespolizeiamt Kleve sowie die angeschlossene Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Kleve werden aufgelöst. Die Gemeinsame Verbindungsstelle zu den Niederlanden wird als Außenstelle in Goch Teil der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin. Der Sitz der Bundespolizeiinspektion Elten wird in das ehemalige Gebäude des Amtes Kleve (Emmericher Str. 92-94) verlegt. Einhergehend erfolgt der Namenswechsel in Bundespolizeiinspektion Kleve. Die Personalstärke der Inspektion wächst im Organisations-
und Dienstpostenplan von 155 auf 333 Beschäftigte an. Die Bundespolizeiinspektion Kleve ist eine von neun regional zuständigen Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin.
Die örtliche Zuständigkeit der Inspektion erstreckt sich im Bundesland Nordrhein Westfalen auf die Landkreise Borken, Kleve, Viersen und Wesel in den Regierungsbezirken Münster und Düsseldorf.
Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben im grenz- und bahnpolizeilichen Aufgabenbereich wurde der Inspektion das Bundespolizeirevier Straelen zugeordnet. Nicht ständig besetzte Dienstverrichtungsräume der Inspektion befinden sich an der BAB 3 / Elten Autobahn, am Flughafen „Airport Weeze“ sowie in Gronau.
Im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich ist die Bundespolizeiinspektion Kleve für 282 Kilometer Binnengrenze zu den Niederlanden mit 100 befahrbaren Grenzwegen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie 5 Bundesautobahnen) und der internationalen Wasserstraße Rhein zuständig. Zudem erfolgt die binnen- und außengrenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung seit dem 01.05.2003 am Flughafen „Airport Weeze“.
Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich ist die Bundespolizeiinspektion Kleve für 298 Kilometer Bahnstrecke mit 38 Personenbahnhöfen / Haltepunkten der Eisenbahnen des Bundes in den vorweg genannten Kreisen zuständig.
Schwerpunkte der Bundespolizeiinspektion Kleve liegen heute in folgenden Bereichen: Verfolgung von Straftaten, die mit einem Grenzübertritt zusammenhängen, der Verfolgung von Straftaten, die auf Bahnanlagen und in Zügen geschehen, der Fahndung nach gesuchten Straftätern ,Gefahrenabwehr sowie die Gefahrenvorsorge.
Ausgesuchte Delikt-, Lage- und Tätigkeitsfelder:
• Irreguläre Migration und Schleusungskriminalität
• Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (z. B. Urkundenfälschung, Erschleichen von
Leistungen, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung)
• Waffen- und Sprengstoffkriminalität
• Grenzüberschreitender Bargeldverkehr
• Feststellung von Ordnungswidrigkeiten
• Betäubungsmittelkriminalität
• Rückführungen nach Deutschland / aus Deutschland

Passkontrolldienst
Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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