Der Kreis Kleve warnt
Geflügelpest nähert sich dem Niederrhein

Die Veterinärabteilung rät zur Einhaltung der gesetzlichen „Biosicherheit“.  | Foto: Martin Schemm/pixelio.de
  • Die Veterinärabteilung rät zur Einhaltung der gesetzlichen „Biosicherheit“.
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Der Kreis Kleve beobachtet mit großer Sorge die Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln. Aktuelle Fälle beispielsweise bei Wildgänsen und Wildenten gibt es in Norddeutschland. Auch in den Niederlanden wurden Fälle registriert – Ende Oktober hatte es Seuchenausbrüche in einem Masthähnchenbestand und in einem Hennenaufzuchtbetrieb in der Nähe von Nijmegen gegeben.

Es handelt sich um den hochansteckenden Influenza-A-Subtyp H5. Die festgestellten Virustypen wurden bisher nicht bei Menschen nachgewiesen! Das Friedrich-Löffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit stuft das Risiko des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und in Vogelbestände zoologischer Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als „hoch“ ein. Da infizierte Wildvögel teilweise mobil bleiben, kann sich das Virus auch über größere Entfernungen weiterverbreiten. Vor vier Jahren entwickelte sich so innerhalb weniger Wochen ein nahezu bundesweites Geflügelpest-Geschehen bei Wildvögeln und in zahlreichen Geflügelhaltungen.  Die Veterinärabteilung des Kreises Kleve rät allen Geflügelhaltern – auch Klein- und Hobbyhaltern – zur Einhaltung der gesetzlichen „Biosicherheit“. Der zentrale Punkt ist dabei die Hygiene. Jeder direkte oder indirekte Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen muss wie weit wie möglich vermieden werden.

Gesetzliche Regelung zur Geflügelhaltung

Für alle Geflügelhaltungen gelten folgende gesetzliche Regelungen: Für den Tierbestand gilt Meldepflicht und das Führen eines Bestandsregisters. Das Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Ebenso dürfen Wildvögel keinen Zugang haben zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung kommen. Unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand müssen unverzüglich durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Die Veterinärabteilung bittet alle Geflügelhalter eindringlich, diese Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um den Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Kleve zu verhindern. Sollte sich das Geflügelpest-Geschehen ausweiten, muss damit gerechnet werden, dass eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet wird. Dies würde auch die Kreise und Kommunen am Unteren Niederrhein betreffen, in denen sich Wildvogel-Rastgebiete befinden. Weitere Informationen, Merkblätter und Links zum Friedrich-Löffler-Institut und zur Tierseuchenkasse NRW wurden auf den Internetseiten des Kreises Kleve hinterlegt:
(www.kreis-kleve.de - Suchbegriff: Geflügelpest).

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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