Probleme beim Night-Mover: So kriegt Ihr Eurer Geld zurück

Viele Jugendliche, die am vergangenen Wochenende ihr Night-Mover-Ticket ausdrucken wollten, bekamen das Ticket nicht rechtzeitig. Schuld daran waren nicht vorhersehbare technische Probleme. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass jeder, der ein Ticket für den 17. oder 18.01. angefordert hat, und nicht rechtzeitig ausdrucken konnte, den Betrag von 5 Euro zurückerstattet bekommen kann. Voraussetzung dafür ist, dass er die Quittung des Taxiunternehmens über die Night-Mover-Fahrt einreicht. Wichtig ist dabei auch, den eigenen Namen und die Anschrift sowie die Namen und Anschriften aller Mitfahrer der Fahrgemeinschaft, soweit sie ein Ticket angefordert haben, der Kreisverwaltung mitzuteilen. Damit der Betrag überwiesen werden kann, muss auch die Bankverbindung angegeben werden. Anschrift: Kreisverwaltung Kleve, z.H. Marion Koschmieder, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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