Schrittgeschwindigkeit

Wie schnell darf man in der Fußgängerzone in Kleve fahren?

In der Zeit von 19:00 Uhr bis 11:00 Uhr vormittags darf der Radfahrer die Klever Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Um herauszufinden wie hoch die Schrittgeschwindigkeit ist, habe ich in der Straßenverkehrsordnung recherchiert.

In der Straßenverkehrsordnung wurde die Schrittgeschwindigkeit bedauerlicherweise nicht genau definiert. Es scheint ein echter Gummi-Paragraf zu sein. Einige Gerichte orientieren sich an der Geschwindigkeit des Fußgängers beim „Schreiten“. Die Gerichte ermitteln hier aus Grenzwerten von 5-7 km/h einen Mittelwert von 6 km/h- so beispielsweise die Oberlandesgerichte Brandenburg und Karlsruhe.
Diese Rechtsprechung ist jedoch nicht einheitlich. Das Oberlandesgericht Hamm definiert die Schrittgeschwindigkeit zum Beispiel mit 10 km/h. Hier hat das Gericht die Schrittgeschwindigkeit nicht am Fußgänger festgemacht, sondern als „sehr langsames Tempo“ definiert. Das kann man auch an den Fahrzeugen (auch der Citybus) die die Klever Fußgängerzone befahren beobachten.
Am schnellsten fahren darf man in Leipzig. Das Amtsgericht Leipzig (Urteil vom 16.02.2005 - 215 OWI 500 Js 83213/04) hat entschieden: In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) beträgt die einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit 15 km/h.
In der letzten Woche fuhr ich mit 5 Km/h die Klever Fußgängerzone vor 11:00 Uhr hinauf. Vor mir fuhr ein Fahrradstreifen-Polizist. Als ich auf gleicher Höhe war, fragte ich den Beamten:“ Wie schnell darf ich hier in der Fußgängerzone fahren“? Seine Antwort war:“ So schnell wie ich“. Mir fiel auf, dass er etwas schwankend fuhr. Mein Tacho zeigte 3 Km/h an. Als ich versuchte meine Geschwindigkeit an seine anzupassen, konnte ich nicht mehr stabil vorwärts kommen. Es bestand Gefahr, dass ich umkippe. Ich fuhr dann mit 5 Km/h an dem Fahrradstreifen-Polizist vorbei.

Autor:

Ermin Heinz aus Bedburg-Hau

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