Aufgrund des großen Interesses und der Nachfragen zum Thema „Pflegeversicherung“ lädt die KAB Materborn recht herzlich ihre Mitglieder zu einem Informationsabend am Dienstag, 15. März 2016, um 19.30 Uhr in das Materborner Pfarrheim ein.
Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden.
Das Gesetz setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge bis zum 01.01.2017.
Nach einer kurzen Einleitung zum allgemeinen Thema „Pflegeversicherung“ wird Thomas Johannes, Pflegedienstleiter beim Caritasverband Kleve e.V., an diesem Abend in einem ersten Überblick die Zuhörer über die wesentlichen Neuerungen umfassend informieren und auch über grundsätzliche Fragen der „Pflege von Angehörigen“ referieren.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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