CO-Pipeline: Die CDU Langenfeld freut sich über das jüngste Urteil des OVG Münster zur Verfassungswidrigkeit des Rohrleitungsgesetzes

Mit dem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster ist ein weiterer
wichtiger Meilenstein gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline erreicht. Nun bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht über die erfolgten (vorläufigen) Enteignungen auf Basis des Rohrleitungsgesetzes von 2006 entscheiden wird.

CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Brüne hierzu:

Wir freuen uns mit allen Pipeline-Gegnern über diesen wichtigen Teilerfolg und
sind nun sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht in der Frage
der Vereinbarkeit des Rohrleitungsgesetzes mit dem Grundgesetz entscheiden
wird. Zumindest ist schon mal sichergestellt, dass bis zum endgültigen
Entscheid eine Inbetriebnahme ausgeschlossen ist.

Wir werden auch weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten mit den Bürgerinitiativen, den Bürgermeistern der betroffenen Städte im Kreis Mettmann sowie unserem CDU-Landrat Thomas Hendele gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline kämpfen.

Die Sicherheit der Langenfelder Bürgerinnen und Bürger hat für uns absolute Priorität und deshalb wird sich an dieser Haltung auch nichts ändern.

Autor:

Sebastian Köpp (CDU) aus Langenfeld (Rheinland)

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