Einwegplastik: Was bedeuten Verbot und Kennzeichnungspflicht?

Müllberge am Strand | Foto: Antoine Giret
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Was sich jetzt bei Produkten aus Einwegkunststoff ändert

Am 3. Juli treten in Deutschland zwei Verordnungen in Kraft, die künftig für weniger Plastikmüll in der Umwelt sorgen sollen. Zum einen wird das EU-weite Verbot für viele Einwegplastikprodukte wirksam. Zum anderen müssen einige weitere Produkte, die derzeit nicht verboten werden können, mit speziellen Hinweisen gekennzeichnet werden, die vor Umweltschäden durch Kunststoffe warnen. Laura Leuders,Umweltberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Langenfeld, erklärt, was bald verboten istoder gekennzeichnet werden muss und warum. Außerdem gibt siepraktische Tipps zur Plastikvermeidung.

Was wird verboten, was muss gekennzeichnet werden?

Laut Verbotsverordnung nicht mehr verkauft oder abgegeben werden dürfen diese Gegenstände aus Plastik: Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen - zum Beispiel für Heißgetränke -, Teller, Schalen und Trinkhalme. Außerdem verboten sind Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor). Gastronomiebetriebe dürfen ihre Restbestände aber für eine noch nicht festgelegte Übergangszeit vorerst weiterausgegeben.
Andere Einwegprodukte werden nicht verboten, aber es muss jetzt laut Kennzeichnungsverordnung auf der Verpackung darauf hingewiesen werden, dass sie Kunststoffe enthalten und wie sie deshalb zu entsorgen sind. Kennzeichnungspflichtig sind Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenhygieneartikel wie Binden und Slipeinlagen sowie Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher sowie Zigarettenfilter und Tabakprodukte mit Filtern.

Warum wurden die Verordnungen erlassen?

Anlass ist, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind. Die Verpackungen und Produkte, die dort am häufigsten gefunden werden, sollen nun aus dem Handel verbannt werden. Wo es derzeit noch keine sinnvolle ökologische oder praktikable Alternative gibt, soll die Kennzeichnungsverordnung Verbraucher:innen über den Kunststoffgehalt informieren, vor möglichen Belastungen für die Meere warnen und gewährleisten, dass dieseProdukte richtig entsorgt werden - zum Beispiel im Mülleimer und nichtin der Toilette.

Welche guten Alternativen zu Einwegprodukten gibt es?

Leider gibt es nicht für jede Anwendung eine ökologisch bessere und zugleich bequeme Alternative. Sogenannte Bio-Kunststoffe, die aus pflanzlichen Rohstoffen statt aus Erdöl hergestellt werden, können von Kompostieranlagen in der Regel nicht gut abgebaut werden. Plastik einfach durch Papier zu ersetzen, erhöht wiederum den Druck auf unsere Wälder, sofern nicht Recyclingmaterial verwendet wird. Und wie eine kürzlich veröffentlichteUntersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandsergeben hat, enthält auch plastikfreies Einweggeschirr aus Pappe, Palmenblättern oder Zuckerrohr häufig gesundheitsgefährdende Stoffe. Aluminiumschalen schließlich sollten aufgrund des hohen Energieverbrauchs vermieden werden.

Was ist dann der Ausweg aus der Einwegplastikflut?

Grundsätzlich ist der Verzicht auf Einwegplastik immer am besten.Gastronomiebetriebe und Verbraucher:innen sollten Mehrwegprodukte benutzen. Ob Betriebe ihr eigenes Mehrweggeschirr verwenden oder Verbraucher:innen selbst Gefäße mitbringen, ist von der Ökobilanz her zunächst nachrangig. Wichtig ist natürlich, dass die Mehrweggefäße so oft wie möglich eingesetzt werden. Für „To go“-Verpackungen und -Geschirr empfehlen wir den Kunststoff Polypropylen (PP). Er ist leicht, kommt ohne Weichmacher aus und ist auch bei heißen Lebensmitteln stabil.

Was können Verbraucher:innen sonst noch tun?

Gänzlich vermeiden können wir Plastik und Verpackungen im Alltag sicher nicht. Aber eine eigene Trinkflasche, einen Becher oder eine Mehrwegdose kann man leicht unterwegs dabei haben und befüllen lassen. Mehrwegsysteme aus Glas oder auch Kunststoff, wie zum Beispiel Joghurt im Mehrwegglas oder Getränke in Mehrwegflaschen – regional abgefüllt – sparen nicht nur Plastik, sondern auch Transportwege. Obst und Gemüse kauft man am besten unverpackt. Wer nicht auf Trinkhalme verzichten möchte, kann wiederverwendbare aus bruchsicherem Glas, Edelstahl oder Silikon wählen. Auch Mehrwegwattestäbchen aus Silikon sind als ökologische Alternative vertretbar. Sie werden gereinigt und sind lange verwendbar.

Verbraucherzentrale ruft Gastronomiebetriebe zur Aktion "Essen in Mehrweg" auf

Gerade für Gastronomiebetriebe ist es aktuell eine herausfordernde Zeit. Viele Bürgerinnen und Bürger unterstützten aktuell bereits Betriebe, indem sie Essen bestellten und mitnähmen. So aber wachse auch der Berg an vermeidbaren Einwegverpackungen, die nur minutenlang benutzt würden.Eine Lösung für die Umwelt – und im Sinne vieler Kunden – sei deshalb das Angebot von Essen in Mehrweg.
Die Verbraucherzentrale ruft daher Langenfelder Gastronomiebetriebe zur Teilnahme an der Aktion „Essen in Mehrweg“ auf. Der Verein möchte eine Übersicht über jene Betriebe erstellen, die Essen zum Mitnehmen in Mehrweg-Verpackungen anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Essen in kundeneigene Gefäße oder in Mehrweg-Verpackungen, die der Betrieb anbietet, abgefüllt wird. Interessierte Betriebe können sich bei Laura Leuders unter langenfeld.umwelt@verbraucherzenrale.nrw melden.

Autor:

Laura Leuders, Verbraucherzentrale Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

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